Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Aufhebung des § 17 der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden, durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. II Nr. 212/2004)