Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 167/1953

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Oktober 1953 über die Verlängerung von Fristen zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, dem Zweiten, dem Dritten und dem Fünften Rückstellungsgesetz. (BGBl. Nr. 167/1953)

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