Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 72/1950

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 21. Februar 1950 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz. (BGBl. Nr. 72/1950)

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