Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 279/1949

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundesministeriums für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung vom 24. November 1949 über die Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz. (BGBl. Nr. 279/1949)

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