UHSBV
Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV
- Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung – UHSBV
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Matrikelnummernsystematik
- § 3. Vergabe der Matrikelnummer
- § 4. Bildung der Matrikelnummer
- § 5. Sperrung der Matrikelnummer
- 3. Abschnitt Anhang zum Diplom und Erasmus+-Auslandsaufenthalte
- § 6. Anhang zum Diplom (Diploma Supplement)
- § 7. Erasmus+-Auslandsaufenthalte
- 4. Abschnitt Zulassung, Fortsetzungsmeldung und Mitbelegung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen; universitätsübergreifende Studien
- § 8. Zulassung und Fortsetzungsmeldung
- § 9. Mitbelegung
- § 10. Amtswegige Mitbelegung
- § 11. Universitätsübergreifende Lehramtsstudien
- 5. Abschnitt Codierung
- § 12. Codierung für Zwecke der automationsunterstützten Datenverarbeitung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
- 6. Abschnitt Übermittlung von Daten
- § 13. Allgemeines zur Übermittlung von Daten
- § 14. Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Universitäten
- § 15. Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Pädagogischen Hochschulen
- § 16. Übersicht zur Übermittlung von Daten im Fachhochschulbereich
- § 17. Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Privathochschulen
- § 18. Übermittlung von Daten an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
- 7. Abschnitt Übermittlung von Studierenden- und Personaldaten an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 19. Übermittlung von Studierendendaten der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen und der Fachhochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 20. Übermittlung von Studierendendaten der Privathochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 21. Übermittlung von Personaldaten der Universitäten, der Fachhochschulen und der Privathochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister
- 8. Abschnitt Statistische Auswertungen für die Bundesministerin oder den Bundesminister
- § 22. Statistische Auswertungen von Studierendendaten der Universitäten
- § 23. Daten für das universitäre Berichtswesen
- § 24. Statistische Auswertungen von Studierendendaten der Pädagogischen Hochschulen
- § 25. Raumdaten für die Universitätsstatistik
- 9. Abschnitt Erhebung von statistischen Daten anlässlich der Aufnahme (Anmeldung bzw. Zulassung) und des Abganges (Abschlusses) von Studierenden
- § 26. Allgemeines
- § 27. Statistische Erhebung anlässlich der Aufnahme (Anmeldung bzw. Zulassung) Studierender
- § 28. Statistische Erhebung anlässlich des Abganges (Abschlusses)
- 10. Abschnitt Studierenden-, Personal- und Betriebsaufwandsdaten für Zwecke der Bundesstatistik
- § 29. Übermittlung von Studierendendaten für Zwecke der Bundesstatistik
- § 30. Übermittlung von Personaldaten der Universitäten, der Fachhochschulen und der Privathochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
- § 31. Übermittlung der Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwandsdaten der Pädagogischen Hochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
- § 32. Übermittlung von Daten zu Einnahmen und Ausgaben von Privathochschulen für Zwecke der Bundesstatistik
- 11. Abschnitt Betreuungsrichtwerte
- § 33. Betreuungsrichtwerte auf Basis der ISCED Fields of Education and Training 2013
- 12. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 34. Verweisungen
- § 35. Inkrafttreten
- § 36. Außerkrafttreten der Vorgängerverordnung
- § 37. Übergangsbestimmungen
- Raumdaten der Universitäten für die Bundesministerin oder den Bundesminister