Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung von IKT-Lösungen und IT-Verfahren in bestimmten Fällen übertragen werden und mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit übertragen werden, aufgehoben wird (BGBl. II Nr. 296/2025)