BGBl. Nr. 148/1988
Bundesgesetz vom 25. Feber 1988, mit dem das Dienstrecht der Hochschullehrer, der Bediensteten des wissenschaftlichen Dienstes und der Mitarbeiter im Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, im Gehaltsgesetz 1956, im Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Bundes-Personalvertretungsgesetz geregelt wird (BGBl. Nr. 148/1988)
- Bundesgesetz vom 25. Feber 1988, mit dem das Dienstrecht der Hochschullehrer, der Bediensteten des wissenschaftlichen Dienstes und der Mitarbeiter im Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, im Gehaltsgesetz 1956, im Vertragsbedienstetengesetz 1948 und im Bundes-Personalvertretungsgesetz geregelt wird (BGBl. Nr. 148/1988)
- Langtitel
- Änderung
- Artikel V
- Überleitung der Universitäts(Hochschul)professoren
- Artikel VI
- Überleitung der Universitäts(Hochschul)assistenten
- Artikel VII
- Überleitung der Lehrer und der Beamten des wissenschaftlichen Dienstes
- Artikel VIII
- Lehrer der Verwendungsgruppe L 2 an Universitäten und Hochschulen
- Artikel IX
- Abfertigung der Universitäts(Hochschul)assistenten und Anrechnung von Hemmungszeiträumen
- Artikel X
- Übergangsbestimmungen für Bedienstete in einem vertraglichen Dienstverhältnis an Universitäten (Hochschulen)
- Artikel XII
- Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
- Artikel XIII
- Inkrafttreten und Vollziehung