Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. III Nr. 38/2000

AT - Österreichisches Bundesrecht
ÜBEREINKOMMEN auf Grund von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Europäische Union über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (BGBl. III Nr. 38/2000)

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