TSch-VeranstV
Tierschutz-Veranstaltungsverordnung – TSchG-VeranstV (TSch-VeranstV)
- Tierschutz-Veranstaltungsverordnung – TSchG-VeranstV (TSch-VeranstV)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für Tierausstellungen, Tierschauen,
- Tiermärkte und Tierbörsen
- § 1. Allgemeine Pflichten des Veranstalters und des Verantwortlichen
- § 2. Allgemeine Mindestanforderungen
- § 3. Räumlichkeiten und Ausstattung
- 2. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Tierschauen und Tierausstellungen
- § 4. Ausstellungskatalog
- § 5. Dauer der Veranstaltung, An – und Auslieferung
- § 6. Allgemeine Mindestanforderungen an die Unterbringung ausgestellter Tiere
- § 7. Mindestanforderungen an Unterkünfte für Kaninchen
- § 8. Mindestanforderungen an Unterkünfte für Meerschweinchen
- § 9. Mindestanforderungen an Unterkünfte für Hausgeflügel
- § 10. Mindestanforderungen an Unterkünfte für Haustauben
- § 11. Mindestanforderung an Unterkünfte für andere Vögel
- § 12. Ausstattung der Unterkünfte für andere Vögel
- § 13. Sondervorschriften für Gesamtvogelschauen und Papageienausstellungen
- 3. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Hunde- und Katzenausstellungen
- § 14. Voraussetzungen für die Einbringung
- § 15. Besondere Verpflichtungen des Verantwortlichen
- § 16. Mindestanforderungen an die Unterbringung
- 4. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Tausch- und Erwerbsbörsen
- § 17. Allgemeine Mindestanforderungen für Tierbörsen
- § 18. Besondere Verpflichtungen des Verantwortlichen bei Tierbörsen
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 19. Personenbezogene Bezeichnungen
- § 20. In-Kraft-Treten
- Unterkünfte für Hauskaninchen
- Unterkünfte für Hausgeflügel
- Unterkünfte für Haustaubenrassen
- Tierschauen mit anderen Vögeln als Hausgeflügel und Haustauben
- I Haltung in Ausstellungskäfigen (Mindestkäfigmaße, gelten jeweils für einen Vogel)
- II Haltung in Volieren
- Mindestanforderungen für Tierbörsen mit Vögeln