TGG 2024
Tiergesundheitsgesetz 2024 – TGG 2024
- Tiergesundheitsgesetz 2024 – TGG 2024
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Ziel dieses Bundesgesetzes
- § 2. Gegenstand des Bundesgesetzes
- § 3. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Allgemeine Vollzugsvorschriften
- § 4. Behördenzuständigkeiten
- § 5. Sach- und Personalausstattung
- § 6. Amtliche Bestellung im Seuchenfall
- § 7. Übertragung bestimmter Aufgaben
- § 8. Verordnungsermächtigungen
- § 9. Beiräte
- § 10. Veröffentlichungen
- § 11. Beziehung zur Militärverwaltung
- § 12. Besondere Bestimmungen für Verfahren nach diesem Bundesgesetz
- 3. Abschnitt Überwachung und Rückverfolgbarkeit
- § 13. Elektronisches Veterinärregister
- § 14. Registrierungs- und Meldepflichten für Tierhalter und Betriebe
- § 15. Kennzeichnung von Tieren
- § 16. Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- 2. Hauptstück
- 1. Abschnitt Sicherung der Tiergesundheit
- § 17. Biosicherheit
- § 18. Ausfuhrberechtigung
- 2. Abschnitt Tiergesundheitsdienst
- § 19. Tiergesundheitsmaßnahmen
- § 20. Förderung der betrieblichen Tiergesundheit
- § 21. Tiergesundheit Österreich
- § 22. Tiergesundheitsforum
- 3. Hauptstück Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen nach Österreich
- § 23. Eingang in die Union
- § 24. Verbringungen innerhalb der Union
- § 25. Besondere Bestimmungen im Hinblick auf bestehende Rechte und Vereinbarungen
- § 26. Ausstellung von Heimtierausweisen
- § 27. Ein- und Durchfuhrverbote und Beschränkungen
- § 28. Besondere veterinärpolizeiliche Sicherung und Überwachung der Grenze, Revision und Evidenthaltung des Tierbestandes
- 4. Hauptstück Bekämpfung von Tierseuchen
- 1. Abschnitt Allgemeine Maßregeln zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Tierseuchen
- § 29. Impfstoffe und Impfungen
- § 30. Umgang mit Erregern
- § 31. Überwachung von Betrieben, an denen Auftriebe durchgeführt werden
- § 32. Besondere Veranstaltungen mit Tieren
- § 33. Tierseuchenrechtliche Bestimmungen beim Transport
- § 34. Besondere Schutzmaßnahmen
- § 35. Verfütterungsverbot
- 2. Abschnitt Vorgehen bei Verdacht und Ausbruch von Tierseuchen
- § 36. Meldepflichten
- § 37. Veröffentlichung des Seuchenausbruches
- § 38. Seuchenkommission
- § 39. Schutz- und Tilgungsmaßregeln
- § 40. Allgemeine behördliche Maßnahmen
- § 41. Pflichten des Tierhalters bzw. der Tierhalterin
- § 42. Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Seuchenfall
- § 43. Betriebspflichten
- § 44. Beseitigung von tierischen Nebenprodukten
- § 45. Dauer der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
- 3. Abschnitt Besondere zusätzliche Bestimmungen hinsichtlich bestimmter Tierseuchen
- § 46. Besondere Vorkehrungen bei Verdacht auf Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest
- § 47. Milzbrand
- § 48. Tollwut
- 4. Abschnitt Sonderbestimmungen für Bienen
- § 49. Seuchenhaftes Auftreten
- § 50. Fachtierärztinnen und Fachtierärzte für Bienen
- § 51. Verdachtsfall
- § 52. Faulbrut
- § 53. Referenzlabor
- § 54. Ausbruch
- § 55. Nachschau
- § 56. Schlussrevision
- 5. Hauptstück Entschädigung für Viehverluste und für aus Anlass der Desinfektion vernichtete Gegenstände sowie Abschussprämien
- § 57. Entschädigungen aus Bundesmitteln
- § 58. Schlachtung von Reagenten oder verdächtigen Tieren
- § 59. Höhe der Entschädigungen für Tiere und Gegenstände
- § 60. Tarifanpassung
- § 61. Entschädigung für Erwerbsnachteile
- § 62. Entscheidungskompetenz
- § 63. Bestimmung des bzw. der Bezugsberechtigten
- § 64. Entscheidungsfrist
- § 65. Prämien
- 6. Hauptstück Bestreitung der bei Maßnahmen nach diesem Bundesgesetz erwachsenden Kosten
- § 66. Kostentragung
- § 67. Tiergesundheitsfonds
- § 68. Untersuchungskosten
- 7. Hauptstück Informationspflichten, Sanktionen und Maßnahmen
- § 69. Besondere Straftatbestände
- § 70. Allgemeine Strafbestimmung
- § 71. Nachschulung
- § 72. Verbot der Tierhaltung
- § 73. Zuständigkeit
- § 74. Informationspflichten
- § 75. Örtliche Zuständigkeit bei Verletzung bestimmter Pflichten
- § 76. Verfall
- § 77. Widmung
- 8. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 78. Inkrafttretensbestimmungen
- § 79. Außerkrafttretensbestimmungen
- § 80. Übergangsbestimmungen
- § 81. Verweisungen
- § 82. Vollzugsvorschrift
- Delegierte- und Durchführungsrechtsakte gemäß § 1 Abs. 3