Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs, Biberbach und Seitenstetten teilweise aufgehoben wird (BGBl. II Nr. 293/2000)