StVO 1960
Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960). (StVO 1960)
- Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960). (StVO 1960)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. ABSCHNITT. Allgemeines.
- § 1. Geltungsbereich.
- § 2. Begriffsbestimmungen.
- § 3. Vertrauensgrundsatz.
- § 4. Verkehrsunfälle.
- § 5a. § 5. Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol.
- § 5b. Zwangsmaßnahmen bei Alkoholisierung
- § 6. Benützung schienengleicher Eisenbahnübergänge.
- II. ABSCHNITT. Fahrregeln.
- § 7. Allgemeine Fahrordnung.
- § 8. Fahrordnung auf Straßen mit besonderen Anlagen.
- § 8a. Fahrordnung auf Radfahranlagen
- § 8b.
- § 9. Verhalten bei Bodenmarkierungen.
- § 10. Ausweichen.
- § 11. Änderung der Fahrtrichtung und Wechsel des Fahrstreifens.
- § 12. Einordnen.
- § 13. Einbiegen, Einfahren und Ausfahren.
- § 14. Umkehren und Rückwärtsfahren.
- § 15. Überholen.
- § 16. Überholverbote.
- § 17. Vorbeifahren.
- § 18. Hintereinanderfahren.
- § 19. Vorrang.
- § 20. Fahrgeschwindigkeit.
- § 21. Verminderung der Fahrgeschwindigkeit.
- § 22. Warnzeichen.
- § 23. Halten und Parken.
- § 24. Halte- und Parkverbote.
- § 25. Kurzparkzonen
- III. ABSCHNITT Bevorzugte Straßenbenützer.
- § 26. Einsatzfahrzeuge.
- § 26a. Fahrzeuge im öffentlichen Dienst
- § 27. Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr und der Kanalwartung
- § 28. Schienenfahrzeuge.
- § 29. Geschlossene Züge von Straßenbenützern.
- § 29a. Kinder
- § 29b. Menschen mit Behinderungen
- § 30. Wirtschaftsfuhren.
- IV. ABSCHNITT. Regelung und Sicherung des Verkehrs.
- A. Gemeinsame Bestimmungen.
- § 31. Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
- § 32. Anbringungspflicht und Kosten.
- § 33. Einrichtungen auf benachbarten Grundstücken zur Regelung und Sicherung des Verkehrs
- § 34. Ausstattung der Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs.
- § 35. Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen.
- B. Armzeichen und Lichtzeichen.
- § 36. Zeichengebung.
- § 37. Bedeutung der Armzeichen.
- § 38. Bedeutung der Lichtzeichen
- § 39. Anordnung der Lichtzeichen
- § 40. Signalscheiben.
- § 41. Hilfszeichen.
- C. Allgemeine Regelung und Sicherung des Verkehrs.
- § 42. Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge
- § 43. Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise.
- § 44. Kundmachung der Verordnungen.
- § 44a. Vorbereitende Verkehrsmaßnahmen
- § 44b. Unaufschiebbare Verkehrsbeschränkungen
- § 44c. Verkehrsbeeinflussung
- § 44d. Pannenstreifenfreigabe
- § 45. Ausnahmen in Einzelfällen.
- § 46. Autobahnen.
- § 47. Autostraßen
- D. Straßenverkehrszeichen.
- § 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.
- § 49. Allgemeines über Gefahrenzeichen.
- § 50. Die Gefahrenzeichen.
- § 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen.
- § 52. Die Vorschriftszeichen
- a) Verbots- oder Beschränkungszeichen
- b) Gebotszeichen.
- c) Vorrangzeichen
- § 53. Die Hinweiszeichen
- § 54. Zusatztafeln.
- § 55. Bodenmarkierungen auf der Straße.
- § 56. Schutzwegmarkierungen.
- § 56a. Radfahrerüberfahrtmarkierungen
- § 57. Einrichtungen neben und auf der Fahrbahn
- V. ABSCHNITT. Allgemeine Vorschriften über den Fahrzeugverkehr.
- § 58. Lenker von Fahrzeugen.
- § 59. Verbot des Lenkens von Fahrzeugen.
- § 60. Zustand und Beleuchtung der Fahrzeuge.
- § 61. Verwahrung der Ladung.
- § 62. Ladetätigkeit.
- § 64. Sportliche Veranstaltungen auf Straßen.
- VI. ABSCHNITT. Besondere Vorschriften für den Verkehr mit Fahrrädern, elektrisch betriebenen Klein- und Minirollern und Motorfahrrädern.
- § 65. Benützung von Fahrrädern.
- § 66. Beschaffenheit von Fahrrädern, Fahrradanhängern und Kindersitzen
- § 67. Fahrradstraße
- § 68. Fahrradverkehr
- § 68a. Rollerfahren
- § 69. Motorfahrräder
- VII. ABSCHNITT. Besondere Vorschriften für den Fuhrwerksverkehr.
- § 70. Lenkung von Fuhrwerken.
- § 71. Maße und Gewichte.
- § 72. Beschaffenheit und Ausstattung des Fuhrwerkes.
- § 73. Beleuchtung des Fuhrwerkes.
- § 74. Bespannung.
- § 75. Ankoppeln.
- VIII. ABSCHNITT. Fußgängerverkehr.
- § 76. Fußverkehr
- § 76a. Fußgängerzone
- § 76b. Wohnstraße
- § 76c. Begegnungszonen
- § 76d. Schulstraße
- § 77. Geschlossene Züge von Fußgängern.
- § 78. Verhalten auf Verkehrsflächen mit Fußverkehr
- IX. ABSCHNITT. Verkehr nicht eingespannter Tiere.
- § 79. Reiten.
- § 80. Viehtrieb.
- § 81. Weiden an Straßen.
- X. ABSCHNITT. Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken.
- § 82. Bewilligungspflicht.
- § 83. Prüfung des Vorhabens.
- § 84. Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes.
- § 85. Ausübung von Erwerbstätigkeiten.
- § 86. Umzüge.
- § 87. Wintersport auf Straßen.
- § 88. Spielen auf Straßen.
- § 88a. Rollschuhfahren
- XI. ABSCHNITT. Verkehrserschwernisse.
- § 89. Kennzeichnung von Verkehrshindernissen
- § 89a. Entfernung von Hindernissen.
- § 90. Arbeiten auf oder neben der Straße.
- § 91. Bäume und Einfriedungen neben der Straße.
- § 92. Verunreinigung der Straße.
- § 93. Pflichten der Anrainer.
- XII. ABSCHNITT. Behörden und Straßenerhalter.
- § 94. Zuständigkeit des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
- § 94a. Zuständigkeit der Landesregierung
- § 94b. Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde
- § 94c. Übertragener Wirkungsbereich der Gemeinde
- § 94d. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
- § 94e. Verordnungen
- § 94f. Mitwirkung
- § 95. Landespolizeidirektionen.
- § 96. Besondere Rechte und Pflichten der Behörde.
- § 97. Organe der Straßenaufsicht
- § 97a. Sicherung des Schulweges.
- § 98. Besondere Rechte und Pflichten des Straßenerhalters
- XIII. ABSCHNITT Besondere Vorschriften für die Verkehrsüberwachung mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen, Straf- und Schlussbestimmungen
- § 98a. Abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung
- § 98b. Punktuelle Geschwindigkeitsmessung
- § 98c. Abstandsmessung
- § 98d. Überwachung der Beachtung von Lichtzeichen
- § 98e. Überwachung aus Fahrzeugen
- § 98f. Verkehrsbeobachtung
- § 98g. Zulässige Weiterverwendung von Daten in bestimmten Fällen
- § 98h. Automationsunterstützte Zufahrtskontrolle
- § 99. Strafbestimmungen.
- § 99a. Vorläufige Beschlagnahme
- § 99b. Beschlagnahme
- § 99c. Verfall
- § 99d. Herausgabe von beschlagnahmten Fahrzeugen
- § 100. Besondere Vorschriften für das Strafverfahren.
- § 101. Verkehrsunterricht.
- § 102. Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften.
- § 102a. Verweisungen
- § 103. Inkrafttreten und Aufhebung.
- § 104. Übergangsbestimmungen.
- § 105. Vollziehung.
- § 106. Bezugnahme auf Richtlinien
- Artikel II
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 275/1982 , zu den §§ 25 und 55, BGBl. Nr. 159/1960 )
- Artikel II
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 174/1983 , zu den §§ 38, 48 bis 57 und 66, BGBl. Nr. 159/1960 )
- Artikel II
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 86/1989 , zu § 38, BGBl. Nr. 159/1960 )
- Artikel II
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 209/1969 , zu den §§ 94a und 97, BGBl. Nr. 159/1960 )
- Artikel III
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 209/1969 , zu § 94a, BGBl. Nr. 159/1960 )
- Artikel IV
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 274/1971 , zu § 100, BGBl. Nr. 159/1960 )