StrSchG 2020
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
- Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Übergeordnete Bestimmungen
- 1. Hauptstück Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen
- § 1. Ziel, Geltungsbereich
- § 2. Umsetzungshinweis
- § 3. Begriffsbestimmungen
- 2. Hauptstück Strahlenschutzsystem
- 1. Abschnitt Allgemeine Grundsätze des Strahlenschutzes
- § 4. Rechtfertigung
- § 5. Optimierung
- § 6. Dosisbegrenzung
- 2. Abschnitt Optimierungsinstrumente
- § 7. Dosisbeschränkungen für geplante Expositionssituationen
- § 8. Referenzwerte für bestehende Expositionssituationen und Notfallexpositionssituationen
- 3. Abschnitt Dosisbegrenzung
- § 9. Dosisgrenzwerte
- § 10. Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte
- § 11. Schwangere und stillende Arbeitskräfte
- 2. Teil Geplante Expositionssituationen
- 1. Hauptstück Tätigkeiten
- 1. Abschnitt Rechtfertigung und Verbot von Tätigkeiten
- § 12. Rechtfertigung
- § 13. Verfahren zur Prüfung oder Überprüfung der Rechtfertigung
- § 14. Verbot von Tätigkeiten
- 2. Abschnitt Bewilligungs- und Meldebestimmungen
- § 15. Allgemeine Bestimmungen
- § 16. Errichtungsbewilligung
- § 17. Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit
- § 18. Änderung einer Tätigkeit oder bautechnischer Strahlenschutzmaßnahmen
- § 19. Vorschreibung weiterer Bedingungen und Auflagen
- § 20. Wechsel der Inhaberin/des Inhabers einer Bewilligung
- § 21. Gefahr im Verzug, Untersagung, Einschränkung, Widerruf einer Bewilligung
- § 22. Beendigung und Unterbrechung von Tätigkeiten, Erlöschen von Bewilligungen
- 3. Abschnitt Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
- § 23. Betroffene Tätigkeitsbereiche
- § 24. Dosisabschätzung für tätig werdende Personen
- § 25. Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Ableitungen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Ableitungen
- § 26. Ermittlung der Aktivitätskonzentration von Rückständen und Dosisabschätzung für die Bevölkerung durch Rückstände
- § 27. Sonstige Tätigkeiten
- § 28. Verordnungsermächtigung
- 4. Abschnitt Tätigkeiten mit einer Exposition zwecks nicht-medizinischer Bildgebung
- § 29. Betroffene Tätigkeiten
- § 30. Rechtfertigung
- § 31. Weitere Festlegungen
- 5. Abschnitt Verbraucherprodukte
- § 32. Zulassung zum Inverkehrbringen
- 6. Abschnitt Bauartzugelassene Geräte
- § 33. Zulassung von Bauarten
- § 34. Vorschreibung weiterer Bedingungen und Auflagen, Widerruf
- § 35. Bauartschein, Bedienungsanleitung, Verwendung und Weitergabe einer zugelassenen Bauart
- § 36. Verordnungsermächtigung
- 7. Abschnitt Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und der Veterinärmedizin
- § 37. Verordnungsermächtigung
- § 38. Rechtfertigung von Reihenuntersuchungen
- § 39. Diagnostische Referenzwerte
- § 40. Überweisungsleitlinien
- § 41. Melde- und Verbreitungssystem für unfallbedingte medizinische Expositionen und unbeabsichtigte Expositionen
- § 42. Erhebung der Bevölkerungsdosis durch medizinische Expositionen
- 8. Abschnitt Radioaktive Quellen
- § 43. Verordnungsermächtigung
- § 44. Bewilligungsvoraussetzungen für Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen
- § 45. Analyse-, Aufzeichnungs- und Meldepflicht von strahlenschutzrelevanten Ereignissen
- 9. Abschnitt Strahlengeneratoren
- § 46. Verordnungsermächtigung
- § 47. Analyse-, Aufzeichnungs- und Meldepflicht von strahlenschutzrelevanten Ereignissen
- 10. Abschnitt Nukleare Sicherheit bei kerntechnischen Anlagen
- § 48. Ziele und Grundsätze
- 11. Abschnitt Forschungsreaktoren
- § 49. Bewilligungsvoraussetzungen
- § 50. Beauftragte für nukleare Sicherheit
- § 51. Selbstbewertung und Peer Reviews
- § 52. Verordnungsermächtigung
- 12. Abschnitt Entsorgungsanlagen
- § 53. Bewilligungsvoraussetzungen
- 13. Abschnitt Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen
- § 54. Ableitungen
- § 55. Schätzung und Ermittlung der Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung
- 14. Abschnitt Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten
- § 56. Berufsbedingte Notfallexposition
- § 57. Notfallreaktion
- § 58. Notfallvorsorge für die Bevölkerung
- § 59. Notfallvorsorge für Arbeitskräfte
- § 60. Verordnungsermächtigung
- 15. Abschnitt Behördliche Überprüfung
- § 61. Behördliche Überprüfung
- § 62. Feststellung und Anzeige von Übertretungen
- 16. Abschnitt Strahlenschutzbeauftragte
- § 63. Anwesenheitspflicht
- § 64. Aufgaben
- § 65. Wechsel in der Person der/des genannten Strahlenschutzbeauftragten
- § 66. Aus- und Fortbildung
- 17. Abschnitt Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften
- § 67. Verantwortlichkeit
- § 68. Strahlenschutzunterweisung
- § 69. Ärztliche Untersuchungen
- § 70. Kostentragung der ärztlichen Untersuchungen
- § 71. Dosisermittlung
- § 72. Verordnungsermächtigung
- 18. Abschnitt Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle
- § 73. Freigabe
- 19. Abschnitt Strahlenschutz im militärischen Bereich
- § 74. Ausnahmen von der Bewilligungs- und Meldepflicht sowie der Meldepflicht an das Zentrale Quellenregister
- § 75. Schutz des Personals und der Bevölkerung
- § 76. Dosisaufzeichnungen und ärztliches Zeugnis
- 2. Hauptstück Externe Arbeitskräfte
- § 77. Genehmigungspflicht
- § 78. Schutzbestimmung
- § 79. Verantwortlichkeiten
- § 80. Pflichten externer Arbeitskräfte
- § 81. Strahlenschutzpass
- § 82. Verordnungsermächtigung
- § 83. Behördliche Überprüfung
- 3. Hauptstück Nicht als Tätigkeiten geltende strahlenschutzrelevante Betätigungen
- 1. Abschnitt Erhöhte Radonexposition am Arbeitsplatz
- § 84. Maßnahmen zum Schutz vor Radon, Radonschutzbeauftragte
- § 85. Behördliche Überprüfung
- § 86. Verordnungsermächtigung
- 2. Abschnitt Berufliche Exposition durch kosmische Strahlung
- § 87. Verantwortlichkeit
- § 88. Strahlenschutzmaßnahmen in der Luftfahrt
- § 89. Behördliche Überprüfung
- § 90. Verordnungsermächtigung
- § 91. Strahlenschutzmaßnahmen in der Raumfahrt
- 3. Teil Bestehende Expositionssituationen
- 1. Hauptstück Schutz vor Radon
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 92. Erhebung der Radonkonzentration, Festlegung von Gebieten
- § 93. Radon-Maßnahmenplan
- § 94. Information
- § 95. Radondatenbank
- § 96. Einbeziehung von Fachinstitutionen
- § 97. Verordnungsermächtigung
- 2. Abschnitt Schutz vor Radon am Arbeitsplatz
- § 98. Betroffene Arbeitsplätze
- § 99. Verantwortlichkeit
- § 100. Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz, Optimierungsmaßnahmen
- § 101. Verordnungsermächtigung
- 2. Hauptstück Spätphase nach einem radiologischen Notfall
- § 102. Maßnahmenkatalog
- § 103. Zuständigkeiten und Ablauf in der Spätphase
- § 104. Gebiete mit lang anhaltender Restkontamination
- § 105. Verordnungsermächtigung
- 3. Hauptstück Kontaminierte Waren, radioaktive Altlasten
- § 106. Maßnahmenkatalog
- § 107. Verantwortlichkeit
- § 108. Behördliches Verfahren
- 4. Teil Notfallexpositionssituationen
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt Notfallmanagementsystem, Information der Öffentlichkeit, internationale Zusammenarbeit
- § 109. Notfallmanagementsystem
- § 110. Information der Öffentlichkeit
- § 111. Internationale Zusammenarbeit
- 2. Abschnitt Personaleinsatz in Notfallexpositionssituationen
- § 112. Kriterien für den Personaleinsatz
- § 113. Notfalleinsatzkräfte
- § 114. Personen, die keine Notfalleinsatzkräfte sind
- § 115. Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen
- § 116. Assistenzeinsatz des Bundesheeres
- § 117. Verordnungsermächtigung
- 2. Hauptstück Behördliche Notfallvorsorge und -reaktion
- 1. Abschnitt Behördliche Notfallvorsorge
- § 118. Notfallpläne
- § 119. Notfallübungen
- § 120. Notfallsysteme, erforderliche Daten
- § 121. Kaliumiodid-Tabletten
- § 122. Verordnungsermächtigung
- 2. Abschnitt Behördliche Notfallreaktion
- § 123. Zuständigkeiten und Ablauf
- § 124. An-sich-Ziehen von Zuständigkeiten
- 5. Teil Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen
- 1. Hauptstück Radioaktivitätsüberwachung
- § 125. Radioaktivitätsüberwachung
- 2. Hauptstück Behördliche Anerkennungen und Ermächtigungen
- § 126. Anerkennung von Ausbildungen
- § 127. Ermächtigung von Ärztinnen/Ärzten, arbeitsmedizinischen Diensten und Krankenanstalten
- § 128. Ermächtigung von Dosismessstellen
- § 129. Ermächtigung von Überwachungsstellen hinsichtlich Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
- § 130. Ermächtigung von Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal
- § 131. Ermächtigung von Überwachungsstellen hinsichtlich Radon
- 3. Hauptstück Zentrale Strahlenschutzregister, Strahlenschutzpass
- § 132. Gemeinsame Bestimmungen
- § 133. Zentrales Dosisregister
- § 134. Zentrales Quellenregister
- § 135. Zentrales Störfallregister
- § 136. Administration von Strahlenschutzpässen
- § 137. Verordnungsermächtigung
- 4. Hauptstück Herrenlose radioaktive Quellen, Metall-Kontamination
- § 138. Fund von radioaktiven Quellen
- § 139. Maßnahmen zur Entdeckung von herrenlosen radioaktiven Quellen
- § 140. Metall-Kontamination
- 5. Hauptstück Entsorgung von radioaktiven Abfällen
- § 141. Grundsätze
- § 142. Nationales Entsorgungsprogramm
- § 143. Behandlung von radioaktiven Abfällen
- § 144. Selbstbewertung und Peer Reviews
- § 145. Verordnungsermächtigung
- 6. Hauptstück Grenzüberschreitende Verbringung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen
- § 146. Behördliche Genehmigung, Zustimmung
- § 147. Ausfuhrverbot
- 7. Hauptstück Sonstige Behördenaufgaben
- § 148. Maßnahmen bei Gefahr im Verzug
- § 149. Information der Öffentlichkeit über behördliche Aufgaben im Strahlenschutz
- § 150. Kontaktstellen gegenüber anderen Mitgliedstaaten
- § 151. Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission
- 6. Teil Strafbestimmungen
- § 152. Verwaltungsstrafen
- 7. Teil Zuständigkeiten
- § 153. Behörden
- § 154. Verfahrenskonzentration bei Tätigkeiten
- § 155. Vollziehung
- 8. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 156. Verweisungen
- § 157. Übergangsbestimmungen
- § 158. Inkrafttreten, Außerkrafttreten