SeilbÜV 2013
Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013 – SeilbÜV 2013
- Seilbahnüberprüfungs-Verordnung 2013 – SeilbÜV 2013
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- § 2. Überprüfungsverpflichtung
- § 3. Überprüfungsfristen
- § 4. Überprüfungsumfang
- § 5. Überprüfungsbericht, Verfahrensbestimmungen
- § 6. Mängelbehebung
- § 7. Außerkrafttreten SeilbÜV 1995 und Inkrafttreten SeilbÜV 2013
- Wiederkehrende Überprüfungen von Seilbahnen 1. Allgemeines
- 2. Äußere Prüfungen
- 3. Funktionelle Prüfungen
- 4. Prüfung auf Änderungen
- 5. Kontrolle von Unterlagen
- Im Überprüfungsbericht sind jeweils die Termine für die nächstfälligen ergänzenden Überprüfungen sowie die für die Festlegung dieser Termine maßgeblichen Daten der letzten derartigen Überprüfungen und gegebenenfalls der letzten behördlich angeordneten seilbahntechnischen und elektrotechnischen wiederkehrenden Inspektionen anzuführen.6. Überprüfungsbericht
- Ergänzende Überprüfungen von Seilbahnen 1. Allgemeines
- 2. Umfang und Fristen
- Fachkundige Personen gemäß § 49 Abs. 2 SeilbG 2003 1. Allgemeines
- 2. Schlepplifte
- 3. Nicht öffentliche Seilbahnen, ausgenommen Schlepplifte