SFVO
SFVO
- SFVO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Geltungsbereich
- § 1. Örtlicher Geltungsbereich
- § 2. Sachlicher Geltungsbereich
- 2. Teil Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf Seen und Flüssen
- 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
- § 3. Begriffsbestimmungen
- § 4. Schiffsführer
- § 5. Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
- § 6. Allgemeine Sorgfaltspflicht
- § 7. Verhalten unter besonderen Umständen
- § 8. Benutzung der Gewässer
- § 9. Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht
- § 10. Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
- § 11. Besetzung des Ruders
- § 12. Schiffsurkunden und andere Dokumente
- § 13. Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
- § 14. Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Gewässer
- § 15. Beschädigung von Anlagen
- § 16. Verbot des Einbringens in das Gewässer
- § 17. Rettung und Hilfeleistung
- § 18. Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
- § 19. Havarien
- § 20. Besondere Anweisungen
- § 21. Überwachung
- § 22. Anordnungen vorübergehender Art
- § 23. Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen
- § 24. Fahrgastschifffahrt
- § 25. Betrieb von Fähren
- § 26. Sturmwarnung
- § 27. Veranstaltungen
- § 28. Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
- § 29. Schiffskraftstoffe
- § 30. Ausrüstung von Kleinfahrzeugen
- § 31. Meldungen
- § 32. Transport gefährlicher Güter
- 2. Kapitel Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge
- § 33. Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
- § 34. Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
- § 35. Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
- § 36. Kennzeichen der Anker
- 3. Kapitel Bezeichnung der Fahrzeuge
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 37. Anwendung und Begriffsbestimmungen
- § 38. Lichter
- § 39. Tafeln, Flaggen und Wimpel
- § 40. Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
- § 41. Verbotene Lichter und Zeichen
- § 42. Ersatzlichter
- § 43. Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
- 2. Abschnitt Nacht- und Tagbezeichnung
- 2.A Bezeichnung während der Fahrt
- § 44. Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie von Schub- und Koppelverbänden
- § 45. Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
- § 46. Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
- § 47. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
- § 48. Bezeichnung der Fahrgastschiffe
- § 49. Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
- 2.B Bezeichnung beim Stillliegen
- § 50. Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
- § 51. Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
- § 52. Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen sowie anderer Fischereigeräte
- § 53. Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
- § 54. Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
- 3. Abschnitt Besondere Zeichen
- § 55. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke
- § 56. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, die Arbeiten im Gewässer durchführen
- § 57. Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
- § 58. Notzeichen
- § 59. Verbot, das Fahrzeug zu betreten
- § 60. Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden
- § 61. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird
- § 62. Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
- 4. Kapitel Schallzeichen und Sprechfunk
- § 63. Allgemeines
- § 64. Gebrauch der Schallzeichen
- § 65. Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen
- § 66. Verbotene Schallzeichen
- § 67. Notzeichen
- § 68. Sprechfunk
- 5. Kapitel Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Gewässer
- § 69. Schifffahrtszeichen
- § 70. Bezeichnung von Hafeneinfahrten und Liegeplätzen
- § 71. Bezeichnung von Gefahrenstellen und von Zonen, die besonderen Zwecken gewidmet sind
- 6. Kapitel Fahrregeln
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 72. Begriffsbestimmungen
- § 73. Allgemeine Verhaltensregeln
- § 74. Fahrgeschwindigkeit
- § 75. Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften
- 2. Abschnitt Begegnen, Kreuzen und Überholen
- § 76. Allgemeine Grundsätze
- § 77. Kreuzen
- § 78. Begegnen
- § 79. Begegnen im engen Fahrwasser
- § 80. Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
- § 81. Überholen: Allgemeine Bestimmungen
- 3. Abschnitt Weitere Regeln für die Fahrt
- § 82. Wenden
- § 83. Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebengewässern; Liegeplätze
- § 84. Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
- § 85. Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
- § 86. Vermeidung von Wellenschlag
- § 87. Verbände
- § 88. Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
- 4. Abschnitt Fähren
- § 89. Vorschriften für Fähren
- 5. Abschnitt Durchfahren von Brücken
- § 90. Durchfahren von Brücken: Allgemeines
- § 91. Durchfahren fester Brücken
- 6. Abschnitt Beschränkte Sichtverhältnisse
- § 92. Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar
- § 93. Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
- 7. Abschnitt Besondere Regeln
- § 94. Ausweichpflicht
- § 95. Verhalten beim Ausweichen
- § 96. Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
- § 97. Verhalten gegenüber Fahrgastschiffen
- § 98. Verhalten der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird, und gegenüber Fahrzeugen, von denen aus gefischt wird
- § 99. Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
- § 100. Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
- § 101. Rafting
- § 102. Uferzonen
- 7. Kapitel Regeln für das Stillliegen
- § 103. Allgemeine Regeln für das Stillliegen
- § 104. Ankern
- § 105. Festmachen
- § 106. Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen
- § 107. Wache und Aufsicht
- 8. Kapitel Gewässerschutz und Entsorgung von an Bord anfallenden Abfällen
- § 108. Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerreinhaltung
- § 109. Beitrag zur Gewässerreinhaltung
- § 110. Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
- § 111. Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
- 3. Teil Hafenordnung
- § 112. Verhalten in Häfen
- § 113. Betreten der Fahrzeuge
- § 114. Benützungsbeschränkungen
- § 115. Verhalten bei Gefahr
- § 116. Festmachen
- § 117. Beaufsichtigung der Fahrzeuge
- § 118. Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
- § 119. Loswerfen
- § 120. Gebrauch der Propulsionsorgane
- § 121. Landgang
- § 122. Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
- § 123. Sicherung von Leitungen
- § 124. Verkehr im Hafen
- 4. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 125. Übergangsbestimmungen
- § 126. Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
- § 127. Inkrafttreten
- Bezeichnung der Fahrzeuge
- 1. ALLGEMEINES
- 2. BEZEICHNUNG WÄHREND DER FAHRT
- 3. Bezeichnung beim Stillliegen
- 4. Besondere Zeichen
- Schallzeichen
- I. Tonumfang der Schallzeichen
- II. Kontrolle des Schalldruckpegels
- III. Schallzeichen der Fahrzeuge
- Schifffahrtszeichen
- Abschnitt I – Hauptzeichen
- Abschnitt II – Zusatzzeichen
- Bezeichnung der Gewässer
- Abschnitt I – Allgemeines
- Abschnitt II – Gefahrenstellen und Schifffahrtshindernisse
- Abschnitt III – Zonen, die besonderen Zwecken gewidmet sind
- Sonnenauf- und –untergänge
- bezogen auf 15 Grad östl. Länge (Meridian der mitteleuropäischen Zeit)
- Sonnenauf- und –untergänge
- bezogen auf 15 Grad östl. Länge (Meridian der mitteleuropäischen Zeit)