NspGV 2015
Niederspannungsgeräteverordnung 2015 – NspGV 2015
- Niederspannungsgeräteverordnung 2015 – NspGV 2015
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Gegenstand
- § 2. Umsetzung
- § 3. Geltungsbereich
- § 4. Bereitstellung auf dem Markt und Sicherheitsziele
- § 5. Freier Warenverkehr
- § 6. Stromversorgung
- 2. Abschnitt Konformität elektrischer Betriebsmittel
- § 7. Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen
- § 8. Vermutung der Konformität auf der Grundlage internationaler Normen
- § 9. Vermutung der Konformität auf der Grundlage nationaler Normen
- § 10. EU-Konformitätserklärung
- § 11. Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 12. Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
- § 13. Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen
- § 14.
- 3. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 15. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 16. Übergangsbestimmungen
- § 17. Inkrafttreten
- WICHTIGSTE ANGABEN ÜBER DIE SICHERHEITSZIELE FÜR ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL ZUR VERWENDUNG INNERHALB BESTIMMTER SPANNUNGSGRENZEN 1. Allgemeine Bedingungen
- 2. Schutz vor Gefahren, die von elektrischen Betriebsmitteln ausgehen können
- 3. Schutz vor Gefahren, die durch äußere Einwirkungen auf elektrische Betriebsmittel entstehen können
- BETRIEBSMITTEL UND BEREICHE, DIE NICHT UNTER DIESE VERORDNUNG FALLEN
- MODUL A
- EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG (Nr. XXXX) ( 1)