BGBl. II Nr. 56/2012
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden (BGBl. II Nr. 56/2012)
- Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden (BGBl. II Nr. 56/2012)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Grundsätze in der Hundeausbildung
- § 3. Anforderungen an Personen, die Hunde ausbilden
- § 4. Ausschließungsgründe
- 2. Abschnitt „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“
- § 5. Anforderungen an tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer
- § 6. Anforderungen an tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer
- § 7. Ausbildungsinhalte
- § 8. Koordinierungsstelle
- § 9. Aufgabenbereich
- § 10. Genehmigung von Richtlinien
- § 11. Führung des Gütesiegels
- 3. Abschnitt Schlussbestimmung
- § 12. In-Kraft-Treten