MinBestG
Mindestbesteuerungsgesetz – MinBestG
- Mindestbesteuerungsgesetz – MinBestG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Regelungsgegenstand
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Anwendungsbereich
- § 4. Ausgenommene Einheiten
- § 5. Standort einer Geschäftseinheit
- 2. Abschnitt Nationale Ergänzungssteuer (NES), Primär-Ergänzungssteuer (PES) und Sekundär-Ergänzungssteuer (SES)
- § 6. NES-Pflicht
- § 7. PES-Pflicht bei Vorliegen einer obersten Muttergesellschaft in Österreich
- § 8. PES-Pflicht bei Vorliegen einer zwischengeschalteten Muttergesellschaft in Österreich
- § 9. PES-Pflicht bei Vorliegen einer im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft in Österreich
- § 10. Für Zwecke der PES zuzurechnender Anteil am Ergänzungssteuerbetrag
- § 11. Ausgleichsmechanismus für Zwecke der PES
- § 12. SES-Pflicht
- § 13. Berechnung und Zurechnung des SES-Betrags
- +
- 3. Abschnitt Mindeststeuer-Gewinnermittlung
- § 14. Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust
- § 15. Anpassungen des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrages (Mindeststeuer-Mehr-Weniger-Rechnung)
- § 16. Nettosteueraufwand und Nettosteuerertrag
- § 17. Ausgenommene Dividenden
- § 18. Ausgenommene Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen
- § 19. Gewinne oder Verluste aus der Anwendung der Neubewertungsmethode auf Sachanlagen
- § 20. Asymmetrische Wechselkursgewinne oder Wechselkursverluste
- § 21. Nicht abzugsfähige Aufwendungen
- § 22. Fehler aus der Vorperiode und Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze
- § 23. Korrekturposten Pensionsaufwand
- § 24. Wahlrecht zur Ausnahme von Sanierungsgewinnen
- § 25. Wahlrecht für aktienbasierte Vergütungen
- § 26. Fremdvergleichsgrundsatz
- § 27. Anpassungsbeträge für Steuergutschriften
- § 28. Wahlrecht zur Anwendung des Realisationsprinzips
- § 29. Verteilungswahlrecht für unbewegliches Vermögen
- § 30. Gruppeninterne Finanzierungsvereinbarungen
- § 31. Wahlrecht zur Anwendung von Konsolidierungsgrundsätzen
- § 32. Behandlung bestimmter Erträge und Aufwendungen von Versicherungseinheiten
- § 33. Behandlung von zusätzlichem Kernkapital
- § 34. Ausnahme für Gewinne oder Verluste aus dem internationalen Seeverkehr
- § 35. Zuordnung der Gewinne oder Verluste zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
- § 36. Zurechnung der Gewinne oder Verluste einer transparenten Einheit
- 4. Abschnitt Berechnung der angepassten erfassten Steuern
- § 37. Erfasste Steuern
- § 38. Angepasste erfasste Steuern
- § 39. Hinzurechnungen
- § 40. Kürzungen
- § 41. Zusätzlicher Ergänzungssteuerbetrag bei fehlendem Mindeststeuer-Nettogewinn
- § 42. Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern
- § 42a. Zusammenfassung latenter Steuerschulden
- § 43. Mindeststeuer-Verlustwahlrecht
- § 44. Besondere Zurechnung von erfassten Steuern einer Geschäftseinheit zu einer anderen Geschäftseinheit
- § 45. Anpassungen und Steuersatzänderungen nach Einreichung des Mindeststeuerberichts
- 5. Abschnitt Ermittlung des Effektivsteuersatzes und des Ergänzungssteuerbetrages
- § 46. Ermittlung des Effektivsteuersatzes einer Unternehmensgruppe für ein Steuerhoheitsgebiet
- § 47. Ermittlung des Ergänzungssteuerbetrages
- § 48. Substanzfreibetrag
- § 49. Zusätzlicher Ergänzungssteuerbetrag
- § 50. De-minimis-Ausnahme
- § 51. Im Minderheitseigentum stehende Geschäftseinheiten
- 6. Abschnitt Safe-Harbour-Regelungen
- § 52. Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen
- § 53. NES-Safe-Harbour
- § 54. Vereinfachte Berechnung für unwesentliche Geschäftseinheiten
- § 55. Vereinfachte Berechnung anhand eines länderbezogenen Berichts (temporärer CbCR-Safe-Harbour)
- § 56. Sonderregelungen für den temporären CbCR-Safe-Harbour
- § 57. Temporärer SES-Safe-Harbour
- 7. Abschnitt Sondervorschriften für Unternehmensumstrukturierungen und Holdingstrukturen
- § 58. Anwendung des Schwellenwerts für Umsatzerlöse auf Zusammenschlüsse und Teilungen von Unternehmensgruppen
- § 59. Beitritt und Austritt von Geschäftseinheiten
- § 60. Übertragung von Vermögenswerten und Schulden
- § 61. Joint Ventures
- § 62. Mehrmüttergruppen
- 8. Abschnitt Sondervorschriften
- § 63. Oberste Muttergesellschaft als transparente Einheit
- § 64. Abzugsfähige Dividenden bei einer obersten Muttergesellschaft
- § 65. Anerkannte Ausschüttungssteuersysteme
- § 66. Ermittlung des Effektivsteuersatzes und des Ergänzungssteuerbetrages einer Investmenteinheit
- § 67. Steuertransparenzwahlrecht für Investmenteinheiten
- § 68. Wahlrecht für steuerpflichtige Ausschüttungen von Investmenteinheiten
- 9. Abschnitt Verwaltungsvorschriften
- § 69. Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit
- § 70. Entfall der Pflicht zur Einreichung des Mindeststeuerberichts durch eine in Österreich gelegene Geschäftseinheit
- § 71. Sondervorschrift für Mehrmüttergruppen
- § 72. Frist für die Einreichung des Mindeststeuerberichts und der Mitteilung
- § 73. Inhalt des Mindeststeuerberichts
- § 73a. Informationsaustausch
- § 73b. Berichtigungen und Unterrichtungspflicht im Rahmen des Informationsaustausches
- § 74. Wahlrechte
- § 75. Strafbestimmung
- § 76. Entstehung des Abgabenanspruchs, Abgabenschuld und Haftung
- § 77. Erhebung der Mindeststeuer
- § 78. Zuständigkeit
- § 79. Verordnungsermächtigung
- § 79a. Währungsumrechnungen
- 10. Abschnitt Übergangsbestimmungen
- § 80. Steuerattribute des Übergangsjahres
- § 80a. Ausgenommene Steuerattribute
- § 81. SES-Befreiung multinationaler Unternehmensgruppen in der Anfangsphase ihrer internationalen Tätigkeit
- § 82. Gemischtes Hinzurechnungsbesteuerungsregime
- 11. Abschnitt
- § 83. Verweis auf andere Bundesgesetze
- § 84. Inkrafttreten