BGBl. II Nr. 437/2012
Markscheideverordnung 2013 (BGBl. II Nr. 437/2012)
- Markscheideverordnung 2013 (BGBl. II Nr. 437/2012)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Anschluss der markscheiderischen Vermessungen
- § 4. Bezugssysteme
- § 5. Sicherung der markscheiderischen Arbeiten
- § 6. Protokolle
- § 7. Bergbaueigene Festpunkte
- § 8. Zeitpunkt der Messungen
- § 9. Wichtige Eintragungen
- § 10. Benachbarte Grubenbaue
- § 11. Einstellung von Tätigkeiten, Abschlussarbeiten
- § 12. Auffahrungen nach Angaben des verantwortlichen Markscheiders/ der verantwortlichen Markscheiderin
- § 13. Stabilisierung von Vermessungspunkten
- § 14. Instrumente, Messgeräte und Datenerfassungsgeräte
- 2. Abschnitt Vermessungen über Tage
- § 15. Allgemeines
- § 16. Verwendung von Festpunkten
- § 17. Überprüfung von Mess- und Berechnungsergebnissen
- § 18. Tagbauvermessungen
- § 19. Einmessung von Ansatzpunkten von Bohrlöchern
- § 20. Sonden-, Feld- und andere erdverlegte Leitungen
- 3. Abschnitt Vermessungen unter Tage
- § 21. Allgemeines
- § 22. Orientierungsvermessungen
- § 23. Untertägiges Lage- und Höhennetz – Hauptnetz
- § 24. Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge
- § 25. Geologische Aufnahmen
- § 26. Genauigkeit – Orientierungsvermessungen
- § 27. Genauigkeit – Untertägiges Lage- und Höhennetz – Hauptnetz
- § 28. Genauigkeit – Untertägiges Lage- und Höhennetz – Nebenpolygonzüge
- § 29. Durchschlagsangaben
- § 30. Grubengebäude geringer Ausdehnung
- 4. Abschnitt Bergbaukartenwerk
- § 31. Bestandteile
- § 32. Allgemeines
- § 33. Flächeninhalte – Rundungen
- § 34. Änderung und Sicherung des Bergbaukartenwerkes
- § 35. Datensicherung bei automationsunterstützter Anfertigung und Führung des Bergbaukartenwerkes
- § 36. Übernahme fremder Unterlagen
- § 37. Risse und Karten bei untertägigen Bergbauen
- § 38. Risse und Karten bei Tagbauen
- § 39. Risse und Karten bei Kohlenwasserstoffbergbauen und Sondenbergbauen auf Salz
- § 40. Risse und Karten für Geothermalvorhaben
- § 41. Risse und Karten für Schaubergwerke, Heilstollen oder Versuchsstollen
- § 42. Nachtragsfristen
- 5. Abschnitt Erfassung von Bodenbewegungen
- § 43. Lage- und Höhenmessungen
- § 44. Beurteilung der Messergebnisse
- § 45. Kontrolle
- 6. Abschnitt Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit
- § 46. Risse und Karten
- 7. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 47. Ausnahmebewilligungen
- § 48. Inkrafttreten, Außerkrafttreten