LF-BRGO
Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung – LF-BRGO
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebsrats-Geschäftsordnung – LF-BRGO
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Organisationsrechtliche Bestimmungen
- Abschnitt 1 Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 1. Einberufung
- § 2. Berechtigung zur Einberufung
- § 3. Bekanntgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 4. Einberufung einer außerordentlichen Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 5. Durchführung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 6. Teilversammlungen
- § 7. Tagesordnung
- § 8. Geschäftsordnung der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung
- § 9. Teilnahme der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers und der überbetrieblichen Interessenvertretungen
- Abschnitt 2 Betriebsrat
- § 10. Konstituierung des Betriebsrates
- § 11. Bekanntgabe
- § 12. Ersatzmitglieder
- § 13. Tätigkeitsdauer der Funktionäre des Betriebsrates
- § 14. Sitzungen des Betriebsrates
- § 15. Übertragung von Aufgaben im Einzelfall
- § 16. Übertragung von Aufgaben durch Geschäftsordnung
- § 17. Ausschusssitzungen
- § 18. Autonome Geschäftsordnung
- § 19. Vertretung nach außen
- § 20. Bekanntmachungen des Betriebsrates
- § 21. Beistellung von Sacherfordernissen
- § 22. Einheitlicher Betriebsrat
- Abschnitt 3 Betriebsausschuss
- § 23. Wahl der Funktionäre
- § 24. Geschäftsführung
- Abschnitt 4 Betriebsräteversammlung
- § 25. Einberufung
- § 26. Beschlussfassung
- § 27. Enthebung des Zentralbetriebsrates
- § 28. Folgen der Enthebung
- Abschnitt 5 Zentralbetriebsrat
- § 29. Konstituierung
- § 30. Ersatzmitglieder
- § 31. Geschäftsführung
- Abschnitt 6 Rechtsstellung der Mitglieder des Betriebsrates
- § 32. Freistellung und Freizeitgewährung
- § 33. Bildungsfreistellung
- § 34. Erweiterte Bildungsfreistellung
- § 35. Verschwiegenheitspflicht
- 2. Hauptstück Befugnisse der Arbeitnehmerschaft
- Abschnitt 1 Organzuständigkeit
- § 36. Betriebsrat
- § 37. Betriebsausschuss
- § 38. Gemeinsamer Betriebsrat
- § 39. Zentralbetriebsrat
- Abschnitt 2 Ausübung einzelner Befugnisse
- § 40. Überwachung gemäß § 334 LAG
- § 41. Beratung gemäß § 337 LAG
- § 42. Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmerschaft
- § 43. Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung
- § 44. Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen
- § 45. Mitwirkung bei Verhängung von Disziplinarmaßnahmen
- § 46. Mitwirkung bei Kündigungen und Entlassungen
- § 47. Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte
- 3. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen
- § 48. Fristenberechnung
- § 49. Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften
- Beispiele für die Berechnung der achttägigen Frist ab Verständigung des Betriebsrates von einer beabsichtigten Kündigung