Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Dezember 1965 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des unter Verwendung von Schieß- und Sprengmitteln, insonderheit von Pulver, betriebenen Böllerschießens (BGBl. Nr. 373/1965)