Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. August 1962, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiete der Bodenreform, soweit sie sich auf forstwirtschaftliche Grundstücke bezieht. (BGBl. Nr. 266/1962)