BGBl. III Nr. 52/2010
Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten (BGBl. III Nr. 52/2010)
- Änderungsurkunden der Satzung der Internationalen Fernmeldeunion und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion, Genf 1992, geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) sowie durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002), samt Erklärungen und Vorbehalten (BGBl. III Nr. 52/2010)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002)
- (Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) angenommene Änderungen)
- SATZUNG DER
- INTERNATIONALEN FERNMELDEUNION *
- GENF 1992
- TEIL I – Vorwort
- CS/Art. 11
- Grundlegende Bestimmungen
- Generalsekretariat
- CS/Art. 13
- Sektor für das Funkwesen
- Funkkonferenzen und Funkversammlungen
- CS/Art. 28
- Weitere Bestimmungen über die Arbeitsweise der Union
- Finanzen der Union
- Sprachen
- TEIL II – Zeitpunkt des Inkrafttretens
- geändert durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Kyoto 1994), durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Minneapolis 1998) und durch die Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Marrakesch 2002) (Von der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten (Antalya 2006) angenommene Änderungen)
- VERTRAG DER INTERNATIONALEN FERNMELDEUNION † GENF 1992
- TEIL I – Vorwort
- CV/Art. 2
- Arbeitsweise der Union
- Wahlen und damit verbundene Fragen
- CV/Art. 4
- Rat
- CV/Art. 5
- Generalsekretariat
- CV/Art. 6
- Koordinierungsausschuss
- Sektor für das Funkwesen
- Büro für das Funkwesen
- CV/Art. 15
- Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen
- Büro für die Standardisierung im Fernmeldewesen
- Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens
- Konferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens
- CV/Art. 17A
- Beratende Gruppe für die Entwicklung des Fernmeldewesens
- Büro für die Entwicklung des Fernmeldewesens
- Gemeinsame Bestimmungen für alle drei Sektoren
- Teilnahme von anderen Rechtsträgern und Organisationen als den Verwaltungen an den Arbeiten der Union
- CV/Art. 21
- Empfehlungen einer Konferenz an eine andere
- CV/Art. 23
- Besondere Bestimmungen für die Konferenzen und Versammlungen
- Zulassung zu den Konferenzen der Regierungsbevollmächtigten
- Zulassung zu den Funkkonferenzen
- CV/Art. 25
- Zulassung zu den Funkversammlungen, den weltweiten Versammlungen für die Standardisierung im Fernmeldewesen und den Konferenzen für die Entwicklung des Fernmeldewesens
- CV/Art. 33
- Andere Bestimmungen
- Finanzen
- CV/Art. 33
- Definition einiger in diesem Vertrag und in den Vollzugsordnungen der Internationalen Fernmeldeunion verwendeter Begriffe
- TEIL II – Zeitpunkt des Inkrafttretens ‡
- ERKLÄRUNGEN UND VORBEHALTE
- Zum Abschluss der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion (Antalya 2006) *
- 1
- 2
- 3