Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr idF der Änderungsabkommen vom 21. Jänner 1975 und 16. September 1977 für die Errichtung vorgeschobener deutscher und österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Niederstaufen/Hohenweiler (BGBl. Nr. 101/1991)