BGBl. III Nr. 87/1998
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER VORBEUGUNG UND GEGENSEITIGEN HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN (BGBl. III Nr. 87/1998)
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DER VORBEUGUNG UND GEGENSEITIGEN HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN (BGBl. III Nr. 87/1998)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- Artikel 1
- Gegenstand
- Artikel 2
- Definitionen
- Artikel 3
- Zuständigkeiten
- Artikel 4
- Absprachen über Hilfeleistungen
- Artikel 5
- Art der Hilfeleistung
- Artikel 6
- Grenzübertritt und Aufenthalt
- Artikel 7
- Grenzübergang des Materials
- Artikel 8
- Einsätze mit Luftfahrzeugen
- Artikel 9
- Koordination und Gesamtleitung
- Artikel 10
- Einsatzkosten
- Artikel 11
- Schadenersatz und Entschädigung
- Artikel 12
- Unterstützung und Wiederaufnahme von Helfern und Evakuierten
- Artikel 13
- Weitere Formen der Zusammenarbeit
- Artikel 14
- Fernmeldeverbindungen
- Artikel 15
- Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
- Artikel 16
- Kündigung
- Artikel 17
- Andere vertragliche Regelungen
- Artikel 18
- Inkrafttreten