FMaG 2016
Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016
- Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1. Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Grundlegende Anforderungen
- § 3a. Möglichkeit für Verbraucher und andere Endnutzer bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkanlagen ohne Ladenetzteile zu erwerben
- Zweiter Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 4. Pflichten der Hersteller
- § 5. Pflichten der Bevollmächtigten
- § 6. Pflichten der Einführer
- § 7. Pflichten der Händler
- § 8. Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- § 9. Identifizierung der Wirtschaftakteure
- Dritter Abschnitt Konformität von Funkanlagen
- § 10. Vermutung der Konformität von Funkanlagen
- § 11. Konformitätsbewertungsverfahren
- § 12. EU-Konformitätserklärung
- § 13. Formal fehlende Konformität
- § 14. Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 15. Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung, der Kennnummer der Konformitätsbewertungsstelle und der Registrierungsnummer
- § 16. Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und Software
- § 17. Technische Unterlagen
- Vierter Abschnitt Konformitätsbewertungsstellen
- § 18. Notifizierende Behörde
- § 19. Notifizierungsverfahren
- § 20. Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle in Bezug auf ihre Tätigkeit
- § 21. Meldepflichten der Konformitätsbewertungsstelle
- § 22. Beschwerden gegen eine Entscheidung der Konformitätsbewertungsstelle
- Fünfter Abschnitt Inverkehrbringen, Bereitstellung, Inbetriebnahme, Einfuhr, Nutzung und freier Verkehr von Funkanlagen
- § 23. Inverkehrbringen und Bereitstellung
- § 24. Inbetriebnahme und Nutzung von Funkanlagen
- § 25. Freier Verkehr von Funkanlagen
- Sechster Abschnitt Behörden und Aufsichtsrechte
- § 26. Behörden
- § 27. Aufsicht
- § 28. Aufsichtsmaßnahmen
- § 29. Vorläufige Aufsichtsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
- § 30. Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 31. Technische und administrative Prüfungen
- § 32. Ermächtigung zum internationalen Datenaustausch
- § 33. Gebühren
- Siebenter Abschnitt Verwaltungsstrafbestimmungen
- § 35. Verwaltungsstrafbestimmungen
- Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 36. Übergangsbestimmungen
- § 37. Verweisungen
- § 38. Verlautbarungen
- § 39. Vollziehung
- § 40. Inkrafttreten
- § 41. Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften