BGBl. II Nr. 263/2026
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan (BGBl. II Nr. 263/2026)
- Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreffend den Frauenförderungsplan (BGBl. II Nr. 263/2026)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Abschnitt
- § 1. Grundsätze der Gleichbehandlung im BMWET
- II. Abschnitt
- § 2. Ziele
- A. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
- § 3. Gleichstellungsmaßnahmen
- § 4. Verantwortung der Führungskräfte bei Gleichstellungsmaßnahmen
- § 5. Gleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Personal- und Organisationsentwicklung
- § 6. Schutz der Menschenwürde im Arbeitsumfeld
- § 7. Informationsarbeit
- B. Besondere Förderungsmaßnahmen
- § 8. Maßnahmen zur Anhebung des Frauenanteils
- § 9. Grundausbildung
- § 10. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
- § 11. Nachwuchsführungskräfte
- § 12. Schulung von Führungskräften
- § 13. Aufnahme oder Besetzung von Arbeitsplätzen
- § 14. Auswahlkriterien
- § 15. Aufnahme oder Besetzung von Funktionen im Sinne des Ausschreibungsgesetzes (AusG)
- § 16. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- § 17. Förderung des Wiedereinstiegs nach Karenz
- § 18. Kinderbetreuungszuschuss
- § 19. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen, Senaten, Kollegialorganen und Beiräten
- § 20. Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten, Frauenbeauftragten und der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
- § 21. Berichte
- III. Abschnitt Umsetzung der Frauenförderungsmaßnahmen
- § 22. Zuständigkeit
- § 23. Dienstpflichten
- IV. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 24. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Darstellung des Ist- Zustandes (Stand 31.12.2024)