BGBl. I Nr. 110/2002
Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 110/2002)
- Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 (BGBl. I Nr. 110/2002)
- Langtitel
- Änderung
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Ausgangsmaterial
- § 3. Zulassung von Ausgangsmaterial
- § 4. „Quellengesichertes Vermehrungsgut“ – Herkunftsgebiete und Zulassungseinheiten
- § 5. „Ausgewähltes Vermehrungsgut“ – Herkunftsgebiete und Zulassungseinheiten
- § 6. Zulassung von Ausgangsmaterial für „Ausgewähltes Vermehrungsgut“
- § 7. „Qualifiziertes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten
- § 8. Zulassung von Ausgangsmaterial für „Qualifiziertes Vermehrungsgut“
- § 9. „Geprüftes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten
- § 10. Zulassung von Ausgangsmaterial für „Geprüftes Vermehrungsgut“
- § 11. Nationales Register für zugelassenes Ausgangsmaterial
- 3. Abschnitt Gewinnung von Vermehrungsgut
- § 12. Gewinnung von „Quellengesichertem Vermehrungsgut“
- § 13. Gewinnung von „Ausgewähltem Vermehrungsgut“
- § 14. Gewinnung von „Geprüftem Vermehrungsgut“
- § 15. Gewinnung von „Qualifiziertem“ und „Geprüftem Vermehrungsgut“ in Samenplantagen und Familieneltern
- § 16. Gewinnung von „Qualifiziertem“ und „Geprüftem“ Vermehrungsgut bei Klonen und Klongemischen
- 4. Abschnitt In-Verkehr-Bringung, Trennung und Kennzeichnung
- § 17. In-Verkehr-Bringung von Vermehrungsgut
- § 18. Trennung und Kennzeichnung
- § 19. Vermehrungsgut mit weniger strengen Anforderungen
- § 20. Vermengung von Saatgut
- § 21. Verschlossene Verpackungen
- § 22. Nicht forstliche Zwecke
- § 23. Begleiturkunden
- 5. Abschnitt Ein- und Ausfuhr
- § 24. Einfuhrbewilligung
- § 25. Einfuhr von Vermehrungsgut, das den Kategorien der Europäischen Gemeinschaft entspricht
- § 26. Vermehrungsgut mit weniger strengen Anforderungen
- § 27. Vermehrungsgut für nicht forstliche Zwecke
- § 28. Bewilligungsverfahren
- § 29. Einfuhrkontrolle von Saatgut
- § 30. Einfuhrkontrolle von Pflanzgut
- § 31. In-Verkehr-Bringen von eingeführtem Vermehrungsgut
- § 32. Behandlung von Vermehrungsgut, das zur Einfuhr nicht zugelassen ist
- § 33. Ausfuhr von Vermehrungsgut
- 6. Abschnitt Überwachung
- § 34. Anforderungen an Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe sowie Ernteunternehmer
- § 35. Betriebsaufzeichnungen
- § 36. Betriebskontrollen
- § 37. Kontrollbefugnisse
- § 38. Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- 7. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
- § 39. Strafbestimmungen
- § 40. Anhänge
- § 41. Gebühren
- § 42. Anwendbarkeit der Bestimmungen anderer Rechtsvorschriften
- § 43. Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 44. Übergangsbestimmungen
- § 45. Behörden
- § 46. Vollzugsklausel
- § 47. Verordnungserlassung
- § 48. In-Kraft-Treten