FinStrZG
Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz – FinStrZG
- Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz – FinStrZG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Grundsätze
- § 3. Amts- und Rechtshilfe
- § 4. Zuständigkeit
- § 4a. Durchführung von Amts- und Rechtshilfehandlungen
- § 4b. Mitwirkung im Ausland; Rechtsstellung und zivilrechtliche Verantwortlichkeit
- § 4c. Informationsaustausch ohne Ersuchen
- 3. Abschnitt Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977
- § 5. Informationsersuchen und Bereitstellung von Informationen
- § 6. Ablehnung der Bereitstellung von Informationen
- § 7. Verwendung der übermittelten Daten
- § 8. Befugnisse der Abgabenbehörde
- 3a. Abschnitt Europäische Ermittlungsanordnung
- 1. Unterabschnitt Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 8a. Empfangsbestätigung
- § 8b. Entscheidung über die Vollstreckung
- § 8c. Rückgriff auf eine andere Ermittlungsmaßnahme
- § 8d. Vollstreckung
- § 8e. Übermittlung der Beweismittel
- § 8f. Rechtsmittel
- 2. Unterabschnitt Anordnung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 8g. Erlassung und Genehmigung einer Europäischen Ermittlungsanordnung
- § 8h. Rechtsmittel
- 3. Unterabschnitt Bestimmte Ermittlungsmaßnahmen
- § 8i. Vernehmung mittels technischer Einrichtung zur Wort- und Bildübertragung oder im Wege einer Telefonkonferenz
- § 8j. Informationen über Konten und Depots
- § 8k. Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte
- § 8l. Vorläufige Maßnahmen
- 4. Abschnitt Vollstreckung finanzstrafrechtlicher Entscheidungen
- 1. Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich
- § 9. Anzuwendendes Verfahrensrecht und Zuständigkeit
- § 10. Unzulässigkeit der Vollstreckung
- § 11. Vollstreckung
- § 12. Anrechnung geleisteter Zahlungen
- § 13. Ersatzfreiheitsstrafe
- § 14. Beendigung der Vollstreckung
- § 15. Erlös aus der Vollstreckung
- § 16. Unterrichtung des Entscheidungsstaats
- § 17. Kosten
- 2. Unterabschnitt Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat
- § 18. Voraussetzungen
- § 19. Übermittlung der Entscheidung
- § 20. Beendigung der Vollstreckung
- § 21. Folgen der Übermittlung
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 22. Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen
- § 23. Verweisungen
- § 24. Aufhebung des EU-FinStrVG
- § 24a. Inkrafttreten
- § 25. Vollziehung
- Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird