FAG 2024
Finanzausgleichsgesetz 2024 – FAG 2024 (FAG 2024)
- Finanzausgleichsgesetz 2024 – FAG 2024 (FAG 2024)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Finanzausgleich (§§ 2 bis 4 F-VG 1948)
- § 1. Tragung der Kosten der mittelbaren Bundesverwaltung und bestimmter mit der Besorgung der Verwaltung von Bundesvermögen zusammenhängender Aufgaben
- § 2. Tragung des Aufwandes für die Ausgleichszulagen
- § 3. Kostenbeitrag zum Heimopferrentengesetz
- § 4. Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen
- § 5. Kosten von Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
- § 6. Ersatz von Besoldungskosten für die Landes- und Religionslehrerinnen und Landes- und Religionslehrer
- § 7. Landesumlage
- § 8. Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen
- II. Abgabenwesen (§§ 5 bis 11 F-VG 1948)
- § 9. A. Ausschließliche Bundesabgaben
- B. Zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgaben
- § 10. Gemeinschaftliche Bundesabgaben
- § 11. Beteiligung der Gebietskörperschaften an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben
- § 12. Plafondierung der Ertragsanteile Wiens als Land und Gemeinde
- § 13. Gemeindeweise Unterverteilung der Anteile der Gemeinden
- § 14. Vorschüsse und Abrechnungen
- § 15. Zuschlagsabgaben
- § 16. C. Ausschließliche Landes(Gemeinde)abgaben
- § 17. D. Gemeindeabgaben auf Grund freien Beschlussrechtes
- E. Vorbehalt bundesgesetzlicher Regelungen
- § 18. Kompetenzverteilung bei der Kommunalsteuer
- § 19. Interkommunaler Finanzausgleich für die Erträge aus der Kommunalsteuer
- § 20. Kompetenzverteilung bei der Grundsteuer und bei der Feuerschutzsteuer
- § 21. Kompetenzverteilung beim Wohnbauförderungsbeitrag
- § 22. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
- III. Finanzzuweisungen und Zuschüsse (§§ 12 und 13 F-VG 1948)
- § 23. Zukunftsfonds
- § 24. Finanzzuweisungen
- § 25. Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden für Gesundheit, Pflege und Klima
- § 26. Finanzzuweisung an Gemeinden – Strukturfonds
- § 27. Finanzkraftstärkung von Gemeinden und Finanzierung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
- § 28. Bedarfszuweisung an Länder – Glücksspiel
- § 28a. Finanzzuweisung an Gemeinden – Nachhaltige Haushaltsführung
- § 29. Zuschüsse
- § 29a. Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung
- § 29b. Zweckzuschuss an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
- IV. Klimaschutzkoordinations- und Verantwortlichkeitsmechanismus
- § 30. Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen
- § 31. Tragung der Kosten für den Ankauf von Klimaschutz-Zertifikaten
- V. Sonder- und Schlussbestimmungen
- § 32. Inkrafttreten, Sonderbestimmungen
- § 33. Außerkrafttreten