FH-MTD-AV
FH-MTD-Ausbildungsverordnung – FH-MTD-AV
- FH-MTD-Ausbildungsverordnung – FH-MTD-AV
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Kompetenzen und Ausbildung
- § 1. Kompetenzen
- § 2. Mindestanforderungen an die Ausbildung
- § 3. Gestaltung der Ausbildung
- 2. Abschnitt Mindestanforderungen an die Studierenden, die Lehrenden und die Praktikumsanleitung
- § 4. Mindestanforderungen an die Studierenden
- § 5. Mindestanforderungen an die Lehrenden der fachspezifischen und medizinischen Inhalte
- § 6. Mindestanforderungen an die Praktikumsanleitung
- Fachlich-methodische Kompetenzen des Physiotherapeuten oder der Physiotherapeutin
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Fachlich-methodische Kompetenzen des biomedizinischen Analytikers oder der biomedizinischen Analytikerin
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Fachlich-methodische Kompetenzen des Radiologietechnologen oder der Radiologietechnologin
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Fachlich-methodische Kompetenzen des Diätologen oder der Diätologin
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Fachlich-methodische Kompetenzen des Ergotherapeuten oder der Ergotherapeutin
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Fachlich-methodische Kompetenzen des Logopäden oder der Logopädin
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Fachlich-methodische Kompetenzen des Orthoptisten oder der Orthoptistin
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Wissenschaftliche Kompetenzen
- Der Absolvent oder die Absolventin kann
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Physiotherapeuten oder der Physiotherapeutin
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des biomedizinischen Analytikers oder der biomedizinischen Analytikerin
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Radiologietechnologen oder der Radiologietechnologin
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Diätologen oder der Diätologin
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Ergotherapeuten oder der Ergotherapeutin
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Logopäden oder der Logopädin
- Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung des Orthoptisten oder der Orthoptistin