BGBl. III Nr. 131/1999
PROTOKOLL AUF GRUND VON ARTIKEL K.3 DES VERTRAGES ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND VON ARTIKEL 41 ABSATZ 3 DES EUROPOL-ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN FÜR EUROPOL, DIE MITGLIEDER DER ORGANE, DIE STELLVERTRETENDEN DIREKTOREN UND DIE BEDIENSTETEN VON EUROPOL (BGBl. III Nr. 131/1999)
- PROTOKOLL AUF GRUND VON ARTIKEL K.3 DES VERTRAGES ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND VON ARTIKEL 41 ABSATZ 3 DES EUROPOL-ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN FÜR EUROPOL, DIE MITGLIEDER DER ORGANE, DIE STELLVERTRETENDEN DIREKTOREN UND DIE BEDIENSTETEN VON EUROPOL (BGBl. III Nr. 131/1999)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Begriffsbestimmungen
- Artikel 2
- Immunität von der Gerichtsbarkeit und Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung und jeder sonstigen Form des Zugriffs
- Artikel 3
- Unverletzlichkeit der Archive
- Artikel 4
- Befreiung von Steuern und Abgaben
- Artikel 5
- Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen
- Artikel 6
- Erleichterungen und Immunitäten in bezug auf den Nachrichtenverkehr
- Artikel 7
- Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Artikel 8
- Vorrechte und Immunitäten der Mitglieder der Organe und des Personals von Europol
- Artikel 9
- Ausnahmen von den Immunitäten
- Artikel 10
- Steuern
- Artikel 11
- Schutz des Personals
- Artikel 12
- Aufhebung der Immunitäten
- Artikel 13
- Beilegung von Streitigkeiten
- Artikel 14
- Vorbehalte
- Artikel 15
- Inkrafttreten
- Artikel 16
- Beitritt
- Artikel 17
- Evaluierung
- Artikel 18
- Änderungen
- Artikel 19
- Verwahrer