EPM-V
Engpassmanagementverordnung – EPM-V
- Engpassmanagementverordnung – EPM-V
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Regelungsgegenstand
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Abgeltung für Engpassmanagementmaßnahmen
- § 4. Inkrafttreten
- Angemessenes Entgelt gemäß § 140 Abs. 3 ElWG
- Abschnitt 1 Erbringung von Flexibilitätsleistungen mit Stromerzeugungsanlagen und Elektrizitätsspeicheranlagen mit einer Maximalkapazität ab 1 MW gemäß § 140 Abs. 1 Z 1 lit. b ElWG
- Abschnitt 2 Flexibilitätsleistungen von Netzbenutzern gemäß § 140 Abs. 1 Z 2 ElWG, sofern alle anderen Möglichkeiten und insbesondere jene gemäß Z 1 ausgeschöpft sind
- Abschnitt 3 Erzeuger oder Entnehmer, die nach erfolgter Bedarfsermittlung nach § 143 ElWG gemäß den Vorgaben des § 144 zur Vorhaltung zusätzlicher Erzeugungsleistung oder gesichert reduzierbarer Verbrauchsleistung beschafft wurden