EG-K 2013
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013
- Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Aggregationsregel
- § 3. Begriffsbestimmungen
- 2. Hauptstück Emissionen und Immissionen
- 1. Abschnitt Grundsätze und BVT-Schlussfolgerungen
- § 4. Allgemeines
- § 5. BVT-Schlussfolgerungen
- 2. Abschnitt Emissionsgrenzwerte
- § 6. Allgemeines
- § 7. Besondere Situationen
- 3. Abschnitt Emissionsgrenzwerte und äquivalente Parameter für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr
- § 8. Allgemeines
- § 9. Altanlagen und bestehende Anlagen
- § 10. Neue Anlagen und Aktualisierung von Genehmigungen
- § 11. Erweiterungen und Änderungen
- 3. Hauptstück Genehmigung von Anlagen
- 1. Abschnitt Anforderungen
- § 12. Allgemeines
- § 13. Emissionen und Immissionen
- § 14. Anforderungen für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr
- § 15. Wesentliche Änderungen
- § 16. Anwendung anderer Verwaltungsvorschriften des Bundes
- 2. Abschnitt Antrag
- § 17. Antragserfordernisse
- 3. Abschnitt Öffentlichkeitsbeteiligung
- § 18. Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von weniger als 50 MW
- § 19. Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr
- § 20. Grenzüberschreitende Auswirkungen
- § 21. Beteiligung von Umweltorganisationen
- § 22. Information der Öffentlichkeit über erteilte Genehmigungen für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr
- 4. Abschnitt Bescheidinhalt
- § 23. Allgemeines
- § 24. Bescheidinhalte für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr
- 5. Abschnitt Besondere Verfahrensbestimmungen
- § 25. Allgemeines
- § 26. Versuchsbetrieb
- § 27. Zukunftstechniken
- § 28. Geologische Speicherung von Kohlendioxid
- § 29. Stilllegung
- 6. Abschnitt Anzeigeverfahren, Genehmigungsentfall
- § 30. Genehmigungsfreistellung
- § 31. Nachträgliche Änderungen
- § 32. Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften
- 4. Hauptstück Überwachung
- § 33. Allgemeines
- § 34. Anforderungen an Sachverständige
- § 35. Emissionsmessungen
- 5. Hauptstück Pflichten des Betreibers
- § 36. Allgemeines
- § 37. Lärmmessungen
- § 38. Emissionserklärung
- 6. Hauptstück Anforderungen gemäß anderer Rechtsvorschriften des Bundes
- § 39. Maßnahmen nach der GewO 1994
- § 40. Maßnahmen nach dem IG-L
- § 41. Abfallverbrennung
- 7. Hauptstück Anpassung an die besten verfügbaren Techniken
- § 42. Überprüfung der Genehmigungsauflagen
- § 43. Aktualisierung der Genehmigungsauflagen
- 8. Hauptstück Strafbestimmungen und Vollziehung
- § 44. Strafbestimmungen
- § 45. Behörden
- § 46. Vollziehung
- 9. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 47. Inkrafttreten
- § 48. Außerkrafttreten
- § 49. Weitergeltungen
- § 50. Bestehende Genehmigungen
- § 51. Verweisungen
- § 52. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 53. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- Emissionsgrenzwerte für Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr Abschnitt 1
- Emissionsgrenzwerte für Altanlagen und bestehende Anlagen
- Abschnitt 2 Emissionsgrenzwerte für neue Anlagen
- Vom Betreiber vorzulegende Informationen
- Überwachung der Emissionen und Beurteilung der Emissionsmessungen von Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr
- Abschnitt 1 Emissionsüberwachung
- Abschnitt 2 Beurteilung der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten