ElWG
Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG
- Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Kompetenzgrundlage und Vollziehung
- § 2. Geltungsbereich
- § 3. Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
- § 4. Bundes-Public Corporate Governance Kodex
- § 5. Ziele
- § 6. Begriffsbestimmungen
- § 7. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
- 2. Teil Organisation des Elektrizitätsmarktes
- 1. Hauptstück Regelblock und Regelzonen
- § 8. Einteilung des Regelblocks und der Regelzonen
- § 9. Aufgaben des Regelzonenführers
- § 10. Neue Aufgaben aus Netzkodizes und Leitlinien
- 2. Hauptstück Bilanzgruppen
- 1. Abschnitt Zusammenfassung der Netzbenutzer in Bilanzgruppen
- § 11.
- 2. Abschnitt Bilanzgruppenkoordination
- § 12. Aufgaben des Bilanzgruppenkoordinators
- § 13. Anforderungen an den und Benennung des Bilanzgruppenkoordinators
- 3. Abschnitt Bilanzgruppenverantwortliche
- § 14. Anforderungen an und Registrierung von Bilanzgruppenverantwortlichen
- § 15. Änderung oder Wegfall von Registrierungsvoraussetzungen
- § 16. Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen
- 3. Hauptstück Marktkommunikation und Datenverwaltung
- § 17.
- 3. Teil Endkundinnen und Endkunden
- 1. Hauptstück Elektronische Kommunikation
- § 18.
- 2. Hauptstück Vertragsrechte und damit zusammenhängende Bestimmungen
- § 19. Recht auf freie Lieferantenwahl
- § 20. Allgemeine Lieferbedingungen
- § 21. Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen und Entgelte
- § 22. Recht auf Lieferverträge mit dynamischen und festen Energiepreisen
- § 23. Recht auf einen Aggregierungsvertrag
- § 24. Kündigungsfristen bei Liefer-, Abnahme- und Aggregierungsverträgen
- § 25. Recht auf Wechsel des Lieferanten und des Aggregators
- § 26. Verfahrensbestimmungen für Lieferanten- und Aggregatorenwechsel
- § 27. Instrument für den Vergleich von Angeboten für die Lieferung und Abnahme von Strom
- § 28. Recht auf Ratenzahlung
- § 29. Recht auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers
- § 30. Recht auf Grundversorgung
- § 31. Auffangversorgung
- § 32. Besondere Bestimmungen für die Auffangversorgung nach Lieferantenausfall
- § 33. Ernennung des Auffangversorgers
- § 34. Abschaltung der Netzverbindung
- § 35. Anlauf- und Beratungsstellen
- § 36. Gestützter Preis für begünstigte Haushalte
- § 37. Besondere Bestimmungen für die ORF-Beitrags Service GmbH
- § 38. Besondere Bestimmungen für Lieferverträge mit gestütztem Preis
- § 39. Betrauung einer Abwicklungsstelle für den gestützten Preis
- § 40. Aufgaben und Kontrolle der Abwicklungsstelle für den gestützten Preis
- § 41. Sicherstellung der Versorgung von Endkundinnen und Endkunden, die keine Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen sind
- 3. Hauptstück Rechnungen und Rechnungsinformationen
- § 42. Mindestanforderungen an Rechnungen
- § 43. Abrechnungszeitraum
- § 44. Zeitliche Vorgaben für die Rechnungslegung und Verrechnungsdaten
- § 45. Verbrauchs- und Abrechnungsinformation
- § 46. Sonstige Informationen
- 3a. Hauptstück Risikomanagement
- § 47. Risikomanagement des Lieferanten
- § 48. Überwachung des Risikomanagements
- 4. Hauptstück Messgeräte und Datenverwaltung
- 1. Abschnitt Intelligente Messgeräte
- § 49. Ausstattung mit einem intelligenten Messgerät
- § 50. Anforderungen an intelligente Messgeräte
- § 51. Informations- und Berichtspflichten
- § 52. Verfügbarkeit von nicht-validierten Fast-Echtzeit-Daten
- 2. Abschnitt Messdatenerhebung und Verarbeitungszwecke
- § 53. Auslesung der Zähleinrichtung
- § 54. Auslesung von intelligenten Messgeräten
- § 55. Ersatzwertbildung
- § 56. Rechnerische Ermittlung des Verbrauchs
- § 57. Verarbeitungszwecke
- 3. Abschnitt Datenverwaltung
- § 58. Zugang zu Messdaten
- § 59. Besondere Bestimmungen für Endkundinnen und Endkunden
- § 60. Datenhoheit der Endkundinnen und Endkunden
- § 61. Berichterstattung über die nationale Praxis
- 4. Teil Dezentrale Versorgung und Bürgerenergie
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 62. Strombezugsverträge
- § 63. Last- und Einspeisesteuerung
- § 64. Direktleitungen
- 2. Hauptstück Bürgerenergie
- § 65. Aktive Kunden
- 5. Teil Erzeuger
- § 73. Errichtung und Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen
- § 74. Pflichten der Erzeuger
- § 75. Vorhaltung von Gasmengen für Stromerzeugungsanlagen
- § 75a. Versorgungsinfrastrukturbeitrag
- § 76. Ansteuerbarkeit neuer Stromerzeugungsanlagen
- § 77. Kleinsterzeugungsanlagen
- 6. Teil Pflichten der Lieferanten
- § 78. Datenaustausch
- § 79. (Teilweiser) Marktaustritt
- 7. Teil Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung
- 1. Hauptstück Herkunftsnachweise für Strom aus fossilen Energiequellen
- § 80. Besondere Bestimmungen über Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter KWK
- § 81. Herkunftsnachweisdatenbank
- § 82. Eigenversorgung und die Erzeugung von Strom aus fossilen Quellen außerhalb des öffentlichen Netzes
- § 83. Herkunftsnachweise
- § 84. Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten
- § 85. Berichtswesen
- 2. Hauptstück Stromkennzeichnung (Labeling)
- § 86. Verpflichtende Stromkennzeichnung
- § 87. Besondere Bestimmungen zur Stromkennzeichnung
- 8. Teil Energiespeicherung
- § 88. Energiespeicheranlagen
- § 89. Voraussetzungen für den Betrieb von Energiespeicheranlagen durch Netzbetreiber
- § 90. Verpflichtungen des Netzbetreibers beim Betrieb einer Energiespeicheranlage
- 9. Teil Netzbetrieb
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen für Netzbetreiber
- 1. Abschnitt Diskriminierungsverbot für Netzbetreiber
- § 91.
- 2. Abschnitt Allgemeine Netzbedingungen
- § 92. Allgemeine Netzbedingungen
- § 93. Festlegung der Allgemeinen Netzbedingungen für das Verteilernetz
- § 94. Genehmigung der Allgemeinen Netzbedingungen für das Übertragungsnetz
- 3. Abschnitt Netzanschluss
- § 95. Allgemeine Anschlusspflicht der Verteilernetzbetreiber
- § 96. Vereinfachter Netzanschluss für kleine Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger und hocheffiziente KWK-Anlagen
- § 97. Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
- § 98. Anzeige neuer Betriebsmittel
- § 99. Transparenz und Reservierung verfügbarer Netzanschlusskapazitäten
- 4. Abschnitt Netzzugang
- § 100. Geregeltes Netzzugangssystem
- § 101. Spitzenkappung
- § 102. Verweigerung des Netzzugangs
- § 103. Flexibler Netzzugang im Verteilernetz
- § 104. Flexibler Netzzugang im Übertragungsnetz
- § 105. Streitbeilegungsverfahren
- 2. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen für den Netzbetrieb
- § 106. Netzebenen und Netzbereiche
- § 107. Allgemeine technische Anforderungen
- § 108. Qualitätsstandards für die Netzdienstleistung
- § 109. Zählpunkte
- § 110. Abrechnungspunkte
- § 111. Messkonzepte
- § 112. Witterungsabhängiger Freileitungsbetrieb
- 3. Hauptstück Betrieb von Verteilernetzen
- § 113. Ausübungsvoraussetzungen für den Betrieb von Verteilernetzen
- § 114. Übergang und Erlöschen der Berechtigung zum Betrieb von Verteilernetzen
- § 115. Pflichten der Verteilernetzbetreiber
- § 116. Recht zum Netzanschluss
- § 117. Gemeinsame Internetplattform
- § 118. Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz
- § 119. Anzeige des Netzentwicklungsplans für das Verteilernetz
- § 120. Voraussetzungen für den Betrieb von Ladepunkten durch Netzbetreiber
- 4. Hauptstück Betrieb von Übertragungsnetzen
- § 122. Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber
- § 123. Netzentwicklungsplan für das Übertragungsnetz
- § 124. Genehmigung des Netzentwicklungsplans für das Übertragungsnetz
- § 125. Überwachung des Netzentwicklungsplans für das Übertragungsnetz
- § 126. Forschungs- und Entwicklungsbericht zu Erdkabeln
- 10. Teil Systemnutzungsentgelte
- 1. Hauptstück Entgeltkomponenten
- § 127. Bestimmung der Systemnutzungsentgelte
- 2. Hauptstück Verfahren zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte
- § 134. Verfahren zur Feststellung der Kostenbasis
- § 135. Verfahren zur Festsetzung der Systemnutzungsentgelte
- § 136. Monitoring der Entwicklung der Systemnutzungsentgelte
- § 137. Regulierungskonto
- 3. Hauptstück Grundsätze der Kosten- und Mengenermittlung
- § 138.
- 11. Teil Sicherheit und Zuverlässigkeit der Versorgung mit elektrischer Energie
- 1. Hauptstück Flexibilitätsleistungen
- § 139. Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsleistungen
- § 140. Engpassmanagement im Übertragungsnetz
- § 141. Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen
- § 142. Gemeinsame Flexibilitätsplattform
- 2. Hauptstück Netzreserve
- § 143. Anzeigepflichten und Systemanalyse
- § 144. Beschaffung der Netzreserve
- § 145. Stilllegungsverbot
- § 146. Änderungen
- 3. Hauptstück Regelreserve
- § 147.
- 4. Hauptstück Versorgungssicherheit
- § 148. Versorgungssicherheitsstrategie
- § 149. Abschätzung der Angemessenheit der Ressourcen auf nationaler Ebene
- § 150. Bewertung des Flexibilitätsbedarfs
- 12. Teil Entflechtung
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 151. Ziel der Entflechtung
- § 152. Vertraulichkeit
- 2. Hauptstück Entflechtung und Transparenz der Rechnungslegung, Verbot von Quersubventionen
- § 153.
- 3. Hauptstück Entflechtung von Übertragungsnetzbetreibern
- 1. Abschnitt Eigentumsrechtliche Entflechtung von Übertragungsnetzbetreibern
- § 154.
- 2. Abschnitt Unabhängiger Netzbetreiber (Independent System Operator - ISO)
- § 155. Voraussetzungen
- § 156. Pflichten
- § 157. Unabhängigkeit des Eigentümers des Übertragungsnetzes
- 3. Abschnitt Unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber (Independent Transmission Operator – ITO)
- § 158. Vermögenswerte, Unabhängigkeit, Dienstleistungen, Verwechslungsgefahr
- § 159. Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers
- § 160. Unabhängigkeit der Unternehmensleitung und der Beschäftigten
- § 161. Unabhängigkeit des Aufsichtsorgans
- § 162. Gleichbehandlungsprogramm
- 4. Abschnitt Wirksamere Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers
- § 163.
- 5. Abschnitt Verfahren in Bezug auf Übertragungsnetzbetreiber
- § 164. Verfahren zur Zertifizierung und Benennung von Übertragungsnetzbetreibern
- § 165. Verfahren zur Zertifizierung von Übertragungsnetzbetreibern in Bezug auf Drittländer
- 4. Hauptstück Entflechtung von Verteilernetzbetreibern
- § 166.
- 5. Hauptstück Kombinationsnetzbetreiber
- § 167.
- 13. Teil Monitoring und sonstige organisatorische Bestimmungen
- 1. Hauptstück Monitoring
- § 168. Auskunfts- und Einsichtsrechte
- § 169. Überwachungsaufgaben
- 2. Hauptstück Besondere organisatorische Bestimmungen
- § 170. Landeselektrizitätsbeirat
- § 171. Anordnung und Durchführung statistischer Erhebungen
- § 172. Automationsunterstützter Datenverkehr
- § 173. Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen
- § 174. Auskunftsrechte
- § 175. Automationsunterstützter Datenverkehr in der Ausführungsgesetzgebung
- 14. Teil Behörden, Strafbestimmungen und Geldbußen
- 1. Hauptstück Zuständigkeit der Behörden in Elektrizitätsangelegenheiten
- § 176.
- 2. Hauptstück Verwaltungsübertretungen
- § 177. Allgemeine Strafbestimmungen
- § 178. Einbehaltung von Abgabensenkungen
- § 179. Betrieb ohne Zertifizierung
- § 180. Preistreiberei
- § 181. Strafbestimmungen gegen Marktmissbrauch
- § 182. Strafbarkeit juristischer Personen
- § 183. Besondere Bestimmungen über Verwaltungsstrafverfahren
- 3. Hauptstück Geldbußen
- § 184. Diskriminierung und weitere Geldbußetatbestände
- § 185. Beteiligte Unternehmen und Rechtsnachfolge
- § 186. Bemessung
- § 187. Verjährung
- 16. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 188. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- § 189. Allgemeine Übergangsbestimmungen
- § 190. Vollziehung
- Netzbereiche
- KWK-Technologien im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 11
- Berechnung des KWK-Stroms
- EKWK = QKWK C
- Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
- Pauschaliertes Netzanschlussentgelt
- Standardisierte Lastprofile für begünstigte Haushalte gemäß § 36 Abs. 3