BGBl. II Nr. 400/2010
Verordnung des Bundeskanzlers über Einrichtung und Organisation und den Ersatz der Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Mitglieder des Beirates gemäß § 6c des ORF-Gesetzes (BGBl. II Nr. 400/2010)
- Verordnung des Bundeskanzlers über Einrichtung und Organisation und den Ersatz der Reisekosten und Barauslagen sowie die Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes der Mitglieder des Beirates gemäß § 6c des ORF-Gesetzes (BGBl. II Nr. 400/2010)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Einsetzung des Beirats
- § 2. Aufgaben
- § 3. Zusammensetzung des Beirats
- § 4. Beginn und Ende der Funktionsperiode
- § 5. Einberufung der Sitzungen
- § 6. Vorsitz, Leitung, Beschlussfassung
- § 7. Geschäftsstelle
- § 8. Öffentlichkeitsarbeit
- § 9. Ersatz der Reisekosten und Barauslagen, Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes
- § 10. Inkrafttreten