BGBl. Nr. 51/1976
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern (BGBl. Nr. 51/1976)
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß- und Erbschaftsteuern (BGBl. Nr. 51/1976)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- Artikel 1
- Unter das Abkommen fallende Nachlässe
- Artikel 2
- Unter das Abkommen fallende Steuern
- Artikel 3
- Allgemeine Definitionen
- Artikel 4
- Steuerlicher Wohnsitz
- Artikel 5
- Unbewegliches Vermögen
- Artikel 6
- Vermögen einer Betriebstätte und Vermögen einer der Ausübung eines freien Berufes dienenden festen Einrichtung
- Artikel 7
- Schiffe und Luftfahrzeuge
- Artikel 8
- Nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen
- Artikel 9
- Schuldenabzug
- Artikel 10
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Artikel 11
- Verständigungsverfahren
- Artikel 12
- Austausch von Informationen
- Artikel 13
- Diplomatische und konsularische Beamte
- Artikel 14
- Inkrafttreten
- Artikel 15
- Außerkrafttreten