BB-SozPG
BB-SozPG
- BB-SozPG
- Langtitel
- Änderung
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1.
- Abschnitt 2 Sozialpläne für Bundesbeamte, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind
- § 2. Persönlicher Anwendungsbereich
- § 3. Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
- § 4. Ersatzbetrag und Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwandes
- § 5. Vorruhestandsgeld
- § 5a. Pensionsbemessung
- § 6. Zeitlicher Geltungsbereich
- § 7. Beschäftigungsausmaß
- § 8. Karenzurlaub
- § 9. Leistungsorientierte Zuschläge
- § 10. Übergangsbestimmungen
- Abschnitt 3 Sozialpläne für Vertragsbedienstete, die einer ausgegliederten Einrichtung zur dauernden Dienstleistung zugewiesen sind
- § 11. Persönlicher Anwendungsbereich
- § 12. Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses
- § 13. Vorruhestandsgeld
- § 14. Zeitlicher Geltungsbereich
- Abschnitt 4 Sozialpläne für Bundesbeamte, deren Arbeitsplätze infolge einer mit einer Ausgliederung zusammenhängenden Organisationsänderung auf Dauer aufgelassen werden
- § 15. Persönlicher Anwendungsbereich
- § 16. Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
- § 17. Vorruhestandsgeld
- § 17a. Pensionsbemessung
- § 18. Zeitlicher Geltungsbereich
- Abschnitt 5 Sozialpläne für Vertragsbedienstete, deren Arbeitsplätze infolge einer mit einer Ausgliederung zusammenhängenden Organisationsänderung auf Dauer aufgelassen werden
- § 19. Persönlicher Anwendungsbereich
- § 20. Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses
- § 21. Vorruhestandsgeld
- § 22. Zeitlicher Geltungsbereich
- Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
- § 23. Verweisungen auf andere Bundesgesetze
- § 24. Inkrafttreten
- § 25. Übergangsbestimmungen
- § 25a. Versetzung in den Ruhestand
- § 25b. Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
- § 26. Vollziehung