BGBl. Nr. 146/1969
Bewährungshilfegesetz (BGBl. Nr. 146/1969)
- Bewährungshilfegesetz (BGBl. Nr. 146/1969)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- ERSTER ABSCHNITT Personen und Einrichtungen der Bewährungshilfe
- § 1. Bewährungshelfer
- § 2. Hauptamtlich tätige Bewährungshelfer
- § 3. Dienststelle für Bewährungshilfe
- § 4. Dienststellenleiter
- § 5. Aufgaben des Dienststellenleiters
- § 6. Kanzleipersonal
- § 7. Besprechungen des Dienststellenleiters mit den Bewährungshelfern
- § 7a. Beratung der Bewährungshelfer
- § 8. Beiziehung von Psychiatern und Psychologen
- § 9. Zusammenkünfte der Dienststellenleiter
- § 10. Tätigkeitsberichte
- § 11. Ausbildung und Fortbildung
- § 12. Ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
- § 13. Heime für Bewährungshilfe
- § 14. Vorgesetzte Behörde
- ZWEITER ABSCHNITT Durchführung der Bewährungshilfe
- § 15. Vorbereitung der Anordnung der Bewährungshilfe
- § 16. Bestimmung des Bewährungshelfers
- § 17. Auswahl des Bewährungshelfers
- § 18. Belehrung des Rechtsbrechers über die Bewährungshilfe
- § 19. Rechte des Bewährungshelfers in Ausübung seines Amtes
- § 20. Pflichten des Bewährungshelfers in Ausübung seines Amtes
- § 21. Arbeitszeit und Dienststunden der Bewährungshelfer
- § 22. Wechsel in der Person des Bewährungshelfers
- § 23. Zuständigkeit
- DRITTER ABSCHNITT Mitwirkung privater Vereinigungen
- § 24. Führung der Bewährungshilfe durch private Vereinigungen
- § 25. Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 26. Verwendung von Beamten bei einer privaten Vereinigung
- § 26a. Dienstrechtliche Sonderbestimmungen
- § 26b.
- § 26c.
- § 26d.
- § 26f.
- VIERTER ABSCHNITT
- § 27a. Freiwillige Betreuung
- FÜNFTER ABSCHNITT
- § 28. Beirat für Bewährungshilfe
- SECHSTER ABSCHNITT Mitwirkung am Tatausgleich, Vermittlung von gemeinnützigen Leistungen und Schulungen und Kursen sowie Betreuung während des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest
- § 29. Allgemeine Bestimmungen
- § 29a. Konfliktregler
- § 29b. Vermittlung von gemeinnützigen Leistungen sowie Schulungen und Kursen
- § 29c. Vorbereitung und Betreuung während des Strafvollzuges durch elektronisch überwachten Hausarrest
- Siebenter Abschnitt Einrichtungen für Entlassenenhilfe
- § 29d.
- ACHTER ABSCHNITT Sozialnetzkonferenz
- § 29e.
- NEUNTER ABSCHNITT Schlußbestimmungen
- § 30. In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
- § 30a. Verweisungen
- § 31. Vollziehung
- Artikel 115 Durchführungs- und Umsetzungshinweis
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 32/2018 zu § 25, BGBl. Nr. 146/1969)
- ARTIKEL IV
- Vollziehung
- ARTIKEL III
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 578/1980 , zu § 12, BGBl. Nr. 146/1969 )
- Artikel VII Übergangsbestimmung
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 109/2007 , zu den §§ 29 bis 29b, BGBl. Nr. 146/1969 )
- Artikel XII Übergangsbestimmung
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 130/2001 , zu § 12, BGBl. Nr. 146/1969 )