Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. III Nr. 219/2002

AT - Österreichisches Bundesrecht
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen (BGBl. III Nr. 219/2002)

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