Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Bundesrechenzentrum GmbH mit den Aufgaben einer Übermittlungs- und Verrechnungsstelle für elektronische Abfragen von Gebietskörperschaften aus der Grundbuchs- und Firmenbuchdatenbank betraut wird (BGBl. II Nr. 317/2002)