BGBl. III Nr. 88/2004
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (BGBl. III Nr. 88/2004)
- Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (BGBl. III Nr. 88/2004)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
- UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN
- ALLGEMEINE BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- ANSÄSSIGE PERSON
- BETRIEBSTÄTTE
- EINKÜNFTE AUS UNBEWEGLICHEM VERMÖGEN
- UNTERNEHMENSGEWINNE
- SEESCHIFFFAHRT UND LUFTFAHRT
- VERBUNDENE UNTERNEHMEN
- DIVIDENDEN
- ZINSEN
- LIZENZGEBÜHREN
- GEWINNE AUS DER VERÄUSSERUNG VON VERMÖGEN
- SELBSTÄNDIGE ARBEIT
- UNSELBSTÄNDIGE ARBEIT
- LEHRER UND FORSCHER
- STUDENTEN
- AUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN
- RUHEGEHÄLTER
- Artikel 20
- ÖFFENTLICHER DIENST
- KÜNSTLER UND SPORTLER
- ANDERE EINKÜNFTE
- RÜCKERSTATTUNG
- METHODEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG
- GLEICHBEHANDLUNG
- VERSTÄNDIGUNGSVERFAHREN
- Artikel 27
- INFORMATIONSAUSTAUSCH
- MITGLIEDER DIPLOMATISCHER MISSIONEN UND KONSULARISCHER VERTRETUNGEN
- Artikel 28A
- ANSPRUCH AUF VERGÜNSTIGUNGEN
- IN-KRAFT-TRETEN
- KÜNDIGUNG