AVV
Auslandsverwendungsverordnung – AVV
- Auslandsverwendungsverordnung – AVV
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1.
- § 2. Auslandsverwendungszulage
- § 4. Wohnkostenzuschuss
- § 5. Zuschüsse für Familienangehörige
- § 6.
- § 7.
- § 8.
- § 9. Ausstattungszuschuss
- § 10. Folgekostenzuschuss
- Verfahren zur Feststellung der Höhe des Wohnkostenzuschusses
- 1. Feststellung des objektivierten Wohnbedarfs
- 2. Richtpreis
- 3. Bestätigung der Angemessenheit betreffend Größe, Art, Lage, Umfeld, Ausstattung und Familienangehörige der oder des Bediensteten durch die Dienststellenleiterin oder den Dienststellenleiter
- 4. Mitteilung des Richtpreises gemäß Punkt 2
- 5. Bemessung des Wohnkostenzuschusses