ASV 2015
Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 – ASV 2015 (ASV 2015)
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 – ASV 2015 (ASV 2015)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Freier Warenverkehr
- § 4. Inverkehrbringen, Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
- § 5. Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
- § 6. Gebäude oder Bauwerke, in die Aufzüge eingebaut werden
- Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anlage I Nummer 2.2 dritter Absatz)
- § 6b. Umbau von Aufzügen mit CE-Kennzeichnung
- 2. Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 7. Pflichten der Montagebetriebe
- § 8. Pflichten der Hersteller
- § 9. Bevollmächtigte
- § 10. Pflichten der Einführer
- § 11. Pflichten der Händler
- § 12. Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer oder Händler gelten
- § 13. Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- 3. Abschnitt Konformität von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
- § 14. Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
- § 15. Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
- § 16. Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
- § 17. EU-Konformitätserklärung
- § 18. Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 19. Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie anderer Kennzeichnungen
- 4. Abschnitt Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 20. Informationspflichten der notifizierenden Behörde
- § 21. Anforderungen an notifizierte Stellen
- § 22. Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- § 23. Notifizierungsverfahren
- § 24. Änderung der Notifizierung
- § 25. Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
- § 26. Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- § 27. Meldepflichten der notifizierten Stellen
- § 28. Koordinierung der notifizierten Stellen
- 5. Abschnitt Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- § 29. Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf dem Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- § 30. Verfahren zur Behandlung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
- § 31. Risiken durch konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- § 32. Formale Nichtkonformität
- 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 33. Inkrafttreten
- (Modul B)
- (Modul E)
- (Modul H)
- (Modul G)
- (Modul C 2)
- (Modul E)
- (Modul H1)
- (Modul D)
- B
- Tabelle B
- Tabelle C