Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien (BGBl. Nr. 201/1992)