BGBl. II Nr. 315/2009
Aquakultur-Seuchenverordnung (BGBl. II Nr. 315/2009)
- Aquakultur-Seuchenverordnung (BGBl. II Nr. 315/2009)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeines
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Hauptstück Überwachung der Aquakultur
- § 3. Genehmigungspflicht von Betrieben
- § 4. Registrierung sonstiger Haltungen
- § 5. Register
- § 6. Behördliche Kontrolle und Überwachung
- § 7. Eigenkontrolle und Betreuungstierarzt
- § 8. Buchführung
- § 9. Gute Hygienepraxis
- § 10. Seuchenfreiheitsstatus
- 3. Hauptstück Besondere Vorschriften für das Inverkehrbringen und den Transport von Tieren der Aquakultur
- § 11. Inverkehrbringen – allgemeine Bestimmungen
- § 12. Maßnahmen bei Beförderungen
- § 13. Tiergesundheitsbescheinigungen
- § 14. Inverkehrbringen für die Zucht und Wiederaufstockung von Gewässern
- § 15. Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung und zum menschlichen Verzehr
- § 16. Inverkehrbringen von Wassertieren zu Zierzwecken
- 4. Hauptstück Bekämpfung von Seuchen
- 1. Abschnitt Sofortmaßnahmen bei Seuchenverdacht
- § 17. Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht
- § 18. Maßnahmen vor der amtlichen Seuchenfeststellung
- § 19. Epidemiologische Untersuchungen
- § 20. Kontaktbetriebe oder -zonen
- § 21. Aufhebungen von Sofortmaßnahmen
- 2. Abschnitt Bekämpfung exotischer Seuchen
- § 22. Maßnahmen nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche
- § 23. Schutz- und Überwachungszonen bei exotischen Seuchen
- § 24. Aufhebung der Sperr- und Schutzmaßnahmen bei exotischen Seuchen
- 3. Abschnitt Bekämpfung nicht exotischer Seuchen
- § 25. Maßnahmen nach amtlicher Feststellung einer nicht exotischen Seuche
- § 26. Besondere Maßnahmen in seuchenfreien Betrieben oder Gebieten zur Wiedererlangung der Seuchenfreiheit
- § 27. Schutz- und Überwachungszonen bei nicht exotischen Seuchen
- § 28. Aufhebung der Sperr- und Schutzmaßnahmen bei nicht exotischen Seuchen
- 4. Abschnitt Bekämpfungsmaßnahmen bei Feststellung von Seuchen bei wild lebenden Wassertieren
- § 29. Schutzmaßnahmen bei exotischen Seuchen
- § 30. Schutzmaßnahmen bei nicht exotischen Seuchen
- 5. Abschnitt Impfungen
- § 31. Impfverbot und Ausnahmen
- 5. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 32. Übergangsbestimmungen
- § 33. Personenbezogene Bezeichnungen
- § 34. Sanktionen
- § 35. Umsetzung von EU-Bestimmungen
- § 36. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anzeigepflichtige Seuchen und dafür empfängliche Arten
- Gesundheitsstatus
- Beim Inverkehrbringen zu berücksichtigender Gesundheitsstatus
- Behördliche Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen
- Eigenkontrollmaßnahmen
- Zugelassene Laboratorien
- Seuchenfreiheitsstatus in Österreich
- Probeziehung zur Seuchenermittlung