BGBl. II Nr. 370/2015
Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG (BGBl. II Nr. 370/2015)
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG (BGBl. II Nr. 370/2015)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Verwendung als Bildungsberaterin oder als Bildungsberater
- § 3. Verwendung als Schüler/innenberaterin oder als Schüler/innenberater
- § 4. Verwendung als Berufsorientierungskoordinatorin oder als Berufsorientierungskoordinator
- § 5. Verwendung als Lerndesignerin oder als Lerndesigner
- § 6. Bezugsgröße
- § 7. Inkrafttreten