AAV
Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung – AAV
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung – AAV
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. HAUPTSTÜCK BEGRIFFE
- § 1.
- II. HAUPTSTÜCK ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER ARBEITNEHMER
- I. ABSCHNITT Arbeitsräume, sonstige Betriebsräume, Arbeitstellen
- § 7. Wände und Decken in Betriebsräumen
- § 18. Schutzmaßnahmen gegen Absturz in Betriebsräumen
- § 20. Arbeitsstellen
- II. ABSCHNITT Ausgänge, Verkehrswege
- § 22. Türen, Tore
- § 26. Stiegen, Gänge
- III. ABSCHNITT Betriebseinrichtungen, sonstige mechanische Einrichtungen, Betriebsmittel
- § 41. Behälter
- IV. ABSCHNITT Arbeitsvorgänge, Arbeitsverfahren, Arbeitsplätze
- § 48. Allgemeines
- § 49. Sitze, Tische, Werkbänke
- § 62. Transportarbeiten
- V. ABSCHNITT Lagerungen
- § 64. Allgemeines über Lagerungen
- VI. ABSCHNITT Schutzausrüstungen, Arbeitskleidung
- § 73. Arbeitskleidung
- VII. ABSCHNITT Brandschutzmaßnahmen
- § 74. Rauchverbot, Verbot der Verwendung von offenem Feuer und Licht
- § 75. Brennbare Abfälle und Rückstände
- § 76. Feuerlöschmittel, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen
- VIII. ABSCHNITT Vorsorge für erste Hilfeleistung
- § 81. Erste Hilfeleistung