APAG
Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG
- Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Allgemeines
- § 1. Gegenstand und Zweck
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Teil Organisation
- § 3. Errichtung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde
- § 4. Aufgaben und Befugnisse der APAB
- § 5. Organe
- § 6. Vorstand
- § 7. Aufgaben des Vorstandes
- § 8. Ende der Funktion als Vorstand
- § 9. Aufsichtsrat
- § 10. Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates
- § 11. Aufgaben des Aufsichtsrates
- § 12. Qualitätsprüfungskommission
- § 13. Anhörungsrechte der Qualitätsprüfungskommission
- § 14. Aufsicht über die APAB
- § 15. Personal
- § 16. Haftung für die Tätigkeit der APAB
- § 17. Geheimhaltungspflicht und Schutz personenbezogener Daten
- § 18. Budget
- § 19. Jahresabschluss
- § 20. Kosten der Aufsicht
- § 21. Finanzierung
- § 22. Rücklage für unvorhergesehene Belastungen
- 3. Teil Aufgaben und Befugnisse
- 1. Hauptstück Öffentliche Aufsicht
- 1. Abschnitt Qualitätssicherung
- § 23. Regelungen für die interne Qualitätssicherung
- 2. Abschnitt Qualitätssicherungsprüfungen
- § 24. Gegenstand von Qualitätssicherungsprüfungen
- § 25. Intervalle der Qualitätssicherungsprüfungen
- § 26. Qualitätssicherungsprüfer
- § 27. Prüfungsgesellschaften als Qualitätssicherungsprüfer
- § 28. Qualifizierte Assistenten
- § 29. Bestellung des Qualitätssicherungsprüfers
- § 30. Unabhängigkeit des Qualitätssicherungsprüfers
- § 31. Honorierung der Qualitätssicherungsprüfung
- § 32. Vorzeitige Beendigung der Qualitätssicherungsprüfung
- § 33. Mitwirkungspflichten
- § 34. Prüfbericht
- § 35. Bescheinigung
- § 36. Vorläufige Bescheinigung
- § 37. Bescheinigung bei Wiederaufnahme
- § 38. Anordnung von Maßnahmen
- § 39. Versagung der Bescheinigung
- § 40. Widerruf der Bescheinigung
- § 41. Entzug der Bescheinigung
- § 42. Erlöschen der Bescheinigung
- 3. Abschnitt Inspektionen
- § 43. Gegenstand von Inspektionen
- § 44. Intervalle von Inspektionen
- § 45. Anzeigepflichten von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse
- § 46. Bestellung von Inspektoren
- § 47. Umfang der Inspektion
- § 48. Informationsrecht
- § 49. Maßnahmen
- § 50. Inspektionsbericht
- 4. Abschnitt Konzernabschlussprüfungen und Prüfungen der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
- § 51. Informationspflichten bei Konzernabschlussprüfungen und Prüfungen der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
- 5. Abschnitt Registrierung
- § 52. Öffentliches Register
- § 53. Registrierung von Abschlussprüfern
- § 54. Registrierung von Prüfungsgesellschaften
- 6. Abschnitt Transparenzbericht
- § 55. Jährlicher Transparenzbericht
- 7. Abschnitt Fortbildung
- § 56. Kontinuierliche Fortbildung
- 8. Abschnitt
- Standardsetzung
- § 57. Berufsgrundsätze und Prüfungsstandards
- 9. Abschnitt Meldepflichten
- § 58. Meldepflicht bei Abberufung und Rücktritt
- § 59. Meldepflichten für Marktüberwachung und Finanzierung
- § 60. Meldepflichten von Interessenvertretungen
- 10. Abschnitt Untersuchungen
- § 61. Untersuchungsbefugnisse
- 11. Abschnitt Sanktionen
- § 62. Sanktionsbefugnisse
- § 63. Bemessung von Sanktionen
- § 64. Bekanntmachung von Sanktionen
- § 65. Geldstrafen
- § 66. Meldung von Verstößen
- § 67. Europäischer Informationsaustausch von Sanktionen
- 12. Abschnitt
- Marktüberwachung
- § 68. Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt
- 2. Hauptstück Europäische und internationale Zusammenarbeit
- 1. Abschnitt EU-Abschlussprüfer und EU-Prüfungsgesellschaften
- § 69. Zulassung von EU-Abschlussprüfern
- § 70. Anerkennung von EU-Prüfungsgesellschaften
- 2. Abschnitt Europäische Kooperation
- § 71. Meldung zum Wegfall der Bescheinigung
- § 72. Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen der Europäischen Union und den zuständigen Stellen der anderen EWR-Vertragsstaaten
- § 73. Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen oder EWR-vertragsstaatlichen Regelungen
- 3. Abschnitt Drittstaaten-Abschlussprüfer und Drittstaaten-Prüfungsgesellschaften
- § 74. Zulassung von Drittstaaten-Abschlussprüfern
- § 75. Drittstaaten-Abschlussprüfer von in Österreich börsenotierten Unternehmen aus einem Drittstaat
- § 76. Drittstaaten-Prüfungsgesellschaften von in Österreich börsenotierten Unternehmen aus einem Drittstaat
- § 77. Ausnahmen bei Gleichwertigkeit
- 4. Abschnitt Kooperation mit Drittstaaten
- § 78. Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Drittstaaten
- 4. Teil Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 79. Mitteilungen an die Europäische Kommission
- § 80. Wechselseitige Hilfeleistungspflichten
- § 81. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 82. Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
- § 83. Gebühren- und Abgabenbefreiung
- § 84. Übergangsbestimmungen
- § 85. Inkrafttreten
- § 86. Außerkrafttreten
- § 87. Vollziehung