BGBl. III Nr. 218/2014
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (BGBl. III Nr. 218/2014)
- Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (BGBl. III Nr. 218/2014)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Begriffsbestimmungen
- Artikel 2
- Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsgraden
- Artikel 3
- Kennzeichnung
- Artikel 4
- Grundsätze des Schutzes von Verschlusssachen
- Artikel 5
- Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen für Personen und Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen für Unternehmen und Anlagen
- Artikel 6
- Verschlusssachenaufträge
- Artikel 7
- Übermittlung von Verschlusssachen
- Artikel 8
- Vervielfältigung und Übersetzung von Verschlusssachen
- Artikel 9
- Vernichtung von Verschlusssachen
- Artikel 10
- Besuche
- Artikel 11
- Verletzung der Bestimmungen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen
- Artikel 12
- Kosten
- Artikel 13
- Sicherheitsbehörden
- Artikel 14
- Konsultationen
- Artikel 15
- Streitbeilegung
- Artikel 16
- Schlussbestimmungen